Null SUISSE, époque de l'Empire français
Kleine Tabatière aus Rotgold (750) in r…
Beschreibung

SUISSE, époque de l'Empire français Kleine Tabatière aus Rotgold (750) in rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken, auf einem Gestell, mit ziseliertem Dekor auf allen Seiten, Reserven mit schimmernden Wellenbändern in Umrahmungen mit Friesen aus Blatt- oder Blätterranken oder Filets; die Stützen sind mit Lorbeerzweigen verziert. Deckel auf einem Scharnier. Nummeriert 2872 auf dem Falz. Spuren von Schweizer Punzen, insbesondere die des 3. Titels [P.3.G. in einem Oval] von GENF und die des Goldschmieds [B.?. C]. Der Falz weist die französischen Stempel auf, die während der Annexion des Kantons Genf im Jahr 1798 für den Zeitraum 1809-1815 angebracht wurden, nämlich den 3. Titel [Hahn] und die große Garantie [Justizhand - Nr. 46 für GENF]. Neu gestanzt in FRANKREICH in einer Stadt der Nordost-Abteilung mit dem Stempel des kleinen Recense [Turm], zwischen 1819 und 1838, und schließlich mit dem Adlerkopf. Gewicht: 53,2 g. - 16 x 61 x 41 mm. Einige Kratzer und kleine Gebrauchsspuren, kleine Eindellungen an einer Ecke des Deckels und auf der Rückseite. Der stark verblasste Goldschmiedestempel ähnelt dem der MOULINIE, BAUTTE & Compagnie [M.B.&.C.], einer von 1804 bis 1808 in Genf tätigen Vereinigung. Während der Dauer des Anschlusses des Kantons Genf an das französische Kaiserreich wurde die Stadt Genf zur Hauptstadt des französischen Departements Léman und wandte die französische Edelmetallgesetzgebung an, indem sie neben ihren eigenen Stempeln auch die reglementarischen Titel- und Garantiestempel verwendete.

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SUISSE, époque de l'Empire français Kleine Tabatière aus Rotgold (750) in rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken, auf einem Gestell, mit ziseliertem Dekor auf allen Seiten, Reserven mit schimmernden Wellenbändern in Umrahmungen mit Friesen aus Blatt- oder Blätterranken oder Filets; die Stützen sind mit Lorbeerzweigen verziert. Deckel auf einem Scharnier. Nummeriert 2872 auf dem Falz. Spuren von Schweizer Punzen, insbesondere die des 3. Titels [P.3.G. in einem Oval] von GENF und die des Goldschmieds [B.?. C]. Der Falz weist die französischen Stempel auf, die während der Annexion des Kantons Genf im Jahr 1798 für den Zeitraum 1809-1815 angebracht wurden, nämlich den 3. Titel [Hahn] und die große Garantie [Justizhand - Nr. 46 für GENF]. Neu gestanzt in FRANKREICH in einer Stadt der Nordost-Abteilung mit dem Stempel des kleinen Recense [Turm], zwischen 1819 und 1838, und schließlich mit dem Adlerkopf. Gewicht: 53,2 g. - 16 x 61 x 41 mm. Einige Kratzer und kleine Gebrauchsspuren, kleine Eindellungen an einer Ecke des Deckels und auf der Rückseite. Der stark verblasste Goldschmiedestempel ähnelt dem der MOULINIE, BAUTTE & Compagnie [M.B.&.C.], einer von 1804 bis 1808 in Genf tätigen Vereinigung. Während der Dauer des Anschlusses des Kantons Genf an das französische Kaiserreich wurde die Stadt Genf zur Hauptstadt des französischen Departements Léman und wandte die französische Edelmetallgesetzgebung an, indem sie neben ihren eigenen Stempeln auch die reglementarischen Titel- und Garantiestempel verwendete.

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