Null [D.A.F. Marquis de SADE]. Jacques NECKER (1732-1804) Generalkontrolleur der…
Beschreibung

[D.A.F. marquis de SADE]. Jacques NECKER (1732-1804) Generalkontrolleur der Finanzen. L.S., Paris 20. Mai 1778, an die Präsidentin von Montreuil; halbseitig in Folio. An die Schwiegermutter des Marquis de Sade, der damals in Vincennes inhaftiert war.Necker bedauert, dass er sie nicht zu dem vom Grafen von Sainte-Foy (1721-1795, Militär und Literat, Enkel von Ludwig XIV. und Madame de Montespan) vorgeschlagenen Vergleich verpflichten kann: "vor zwei Monaten hat er im königlichen Schatzamt die Zahlung der Entschädigung erhalten, die er Ihnen heute anbietet, um die Summe, die er Ihnen schuldet, zu begleichen"...
Beigefügt sind 2 handschriftliche Schriftstücke eines Verfahrens zwischen der gefürchteten Schwiegermutter des Marquis de Sade, Marie-Madeleine Masson, Witwe von Claude-René Cordier (de) Montreuil, zu Lebzeiten "Präsident von Montreuil" genannt [verstorben am 15. Januar 1795], einerseits und ihrem Schwager Marie-Joseph Cordier de Montreuil andererseits, die den Nachlass des Präsidenten betreffen. Diese Ausfertigungen eines Urteils vom 22. Germinal III (11. April 1795) sind auf den 8. Messidor VIII (27. Juni 1800) datiert; die zweite trägt auf der Rückseite die Adresse des jüngsten Sohnes des Marquis: "M. Armand de Sade, rue Cassette n°31".

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[D.A.F. marquis de SADE]. Jacques NECKER (1732-1804) Generalkontrolleur der Finanzen. L.S., Paris 20. Mai 1778, an die Präsidentin von Montreuil; halbseitig in Folio. An die Schwiegermutter des Marquis de Sade, der damals in Vincennes inhaftiert war.Necker bedauert, dass er sie nicht zu dem vom Grafen von Sainte-Foy (1721-1795, Militär und Literat, Enkel von Ludwig XIV. und Madame de Montespan) vorgeschlagenen Vergleich verpflichten kann: "vor zwei Monaten hat er im königlichen Schatzamt die Zahlung der Entschädigung erhalten, die er Ihnen heute anbietet, um die Summe, die er Ihnen schuldet, zu begleichen"...
Beigefügt sind 2 handschriftliche Schriftstücke eines Verfahrens zwischen der gefürchteten Schwiegermutter des Marquis de Sade, Marie-Madeleine Masson, Witwe von Claude-René Cordier (de) Montreuil, zu Lebzeiten "Präsident von Montreuil" genannt [verstorben am 15. Januar 1795], einerseits und ihrem Schwager Marie-Joseph Cordier de Montreuil andererseits, die den Nachlass des Präsidenten betreffen. Diese Ausfertigungen eines Urteils vom 22. Germinal III (11. April 1795) sind auf den 8. Messidor VIII (27. Juni 1800) datiert; die zweite trägt auf der Rückseite die Adresse des jüngsten Sohnes des Marquis: "M. Armand de Sade, rue Cassette n°31".

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