Null Zusammenstellung von 13 DÉCRETS OU LOI SUR les ASSIGNATS ET MONNAIES und 1 …
Beschreibung

Zusammenstellung von 13 DÉCRETS OU LOI SUR les ASSIGNATS ET MONNAIES und 1 Poster. -Gesetz vom 15. April 1791 über die neuen Münzabdrücke. 4 S., schöner gravierter Band. Sehr interessant über die Bildnisse, Legenden und Gravuren von Gold- bis Kupfermünzen. - Gesetz vom 25. Mai 1791 über die Befreiung von der Stempelsteuer für Banknoten von 25 Pfund und darunter, die gegen Assignaten oder Kupfermünzen eingetauscht werden können. Sehr schönes graviertes Band. - Proklamation des Königs zu einem Dekret der Nationalversammlung vom 14. August 1790 über die Auslassung des Wortes Cent bei den Assignaten von 300 Pfund. Mit einer Gravur versehenes Band. - Gesetz über den Umlauf der kleinen Assignaten, 23. Januar 1791. Band mit Gravur. - Loi relative à l'établissement d'un bureau pour l'échange des gros assignats (Gesetz über die Einrichtung eines Büros für den Umtausch von großen Assignaten), 29. September 1791. Band mit Gravur. - Gesetz vom 12. September 1792. Umtausch von Zinsscheinen, die den Assignaten beigefügt sind. - Dekret des Nationalkonvents vom 8. November 1792 über Inhaber-, Vertrauens-, patriotische und Notgeldscheine. - Dekret des Nationalkonvents, Germinal An 2, über Vorführungsbefehle gegen Personen, die der Unterschlagung und der Herstellung von gefälschten Assignaten oder Falschgeld beschuldigt werden. - Gesetz der Französischen Republik An 3, das als Bezahlung für Lotterielose die in der Lotterie gewonnenen Inhaberschuldscheine und Assignaten von 100 Pfund und darunter zulässt. - Dekret des Nationalkonvents 1793 über die Zwangsanleihe von einer Milliarde und die Erklärung, dass diese Anleihe nicht auf Eigentum oder Kapital, sondern nur auf Einkommen erhoben wird (4 S.). - Gesetz der Französischen Republik An 4 über die Organisation der Münzen (31 S.) - Bulletin des lois de la République An 4, pour briser les planches de fabrication d'assignats et loi additionnelle à l'emprunt forcé (Bulletin der Gesetze der Französischen Republik An 4, um die Bretter zur Herstellung von Assignaten zu zerschlagen und Zusatzgesetz zur Zwangsanleihe). - Drucksache des Exekutivdirektoriums. Gesetz über die territorialen Mandate (interessant). - Plakat: Erklärung des Königs vom 23. Mai 1774, in der die Änderung der Stempel für die Herstellung der Arten angeordnet wird, ohne dass jedoch der Titel, das Gewicht und der Wert geändert werden. Registriert im Kurs der Münzen am 30. des genannten Monats und Jahres. TB. Maße: 38 x 50 cm.

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Zusammenstellung von 13 DÉCRETS OU LOI SUR les ASSIGNATS ET MONNAIES und 1 Poster. -Gesetz vom 15. April 1791 über die neuen Münzabdrücke. 4 S., schöner gravierter Band. Sehr interessant über die Bildnisse, Legenden und Gravuren von Gold- bis Kupfermünzen. - Gesetz vom 25. Mai 1791 über die Befreiung von der Stempelsteuer für Banknoten von 25 Pfund und darunter, die gegen Assignaten oder Kupfermünzen eingetauscht werden können. Sehr schönes graviertes Band. - Proklamation des Königs zu einem Dekret der Nationalversammlung vom 14. August 1790 über die Auslassung des Wortes Cent bei den Assignaten von 300 Pfund. Mit einer Gravur versehenes Band. - Gesetz über den Umlauf der kleinen Assignaten, 23. Januar 1791. Band mit Gravur. - Loi relative à l'établissement d'un bureau pour l'échange des gros assignats (Gesetz über die Einrichtung eines Büros für den Umtausch von großen Assignaten), 29. September 1791. Band mit Gravur. - Gesetz vom 12. September 1792. Umtausch von Zinsscheinen, die den Assignaten beigefügt sind. - Dekret des Nationalkonvents vom 8. November 1792 über Inhaber-, Vertrauens-, patriotische und Notgeldscheine. - Dekret des Nationalkonvents, Germinal An 2, über Vorführungsbefehle gegen Personen, die der Unterschlagung und der Herstellung von gefälschten Assignaten oder Falschgeld beschuldigt werden. - Gesetz der Französischen Republik An 3, das als Bezahlung für Lotterielose die in der Lotterie gewonnenen Inhaberschuldscheine und Assignaten von 100 Pfund und darunter zulässt. - Dekret des Nationalkonvents 1793 über die Zwangsanleihe von einer Milliarde und die Erklärung, dass diese Anleihe nicht auf Eigentum oder Kapital, sondern nur auf Einkommen erhoben wird (4 S.). - Gesetz der Französischen Republik An 4 über die Organisation der Münzen (31 S.) - Bulletin des lois de la République An 4, pour briser les planches de fabrication d'assignats et loi additionnelle à l'emprunt forcé (Bulletin der Gesetze der Französischen Republik An 4, um die Bretter zur Herstellung von Assignaten zu zerschlagen und Zusatzgesetz zur Zwangsanleihe). - Drucksache des Exekutivdirektoriums. Gesetz über die territorialen Mandate (interessant). - Plakat: Erklärung des Königs vom 23. Mai 1774, in der die Änderung der Stempel für die Herstellung der Arten angeordnet wird, ohne dass jedoch der Titel, das Gewicht und der Wert geändert werden. Registriert im Kurs der Münzen am 30. des genannten Monats und Jahres. TB. Maße: 38 x 50 cm.

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Édouard DALADIER (1884-1970) Staatsmann, Unterzeichner des Münchner Abkommens. L.S., Paris, 29. November 1938, an Léon BLUM; 4 Seiten in 4 Schreibmaschinensprachen mit dem Briefkopf der Ratspräsidentschaft. Langer und scharfer Antwortbrief an Blum über die Requisitionen, in dem er ihm entgegenhält, dass er sie selbst unter der Volksfront initiiert und angewandt habe. [Im November 1938 erließ der Ratspräsident Daladier Dekrete, die einige Maßnahmen der Volksfront rückgängig machten, insbesondere das Gesetz über die 40-Stunden-Woche; es kam zu großen Streiks; die Regierung beschlagnahmte Transportmittel und schickte Truppen vor die Werkstore.]Daladier erinnert zunächst an den Geist und die Tragweite der von ihm erlassenen Dekrete und geht dann vehement darauf ein: "Werden Sie mir vorwerfen, dass ich dem Gesetz von 1877 die Bedeutung gebe, die Sie ihm selbst gegeben haben, als Sie mich gebeten haben, das Dekret vom 6. Juni 1936 zu erlassen, um Benzin zu requirieren, und als in Anwendung desselben ursprünglichen Textes der Unterstaatssekretär für öffentliche Arbeiten mich in Übereinstimmung mit Ihnen gebeten hat, gemäß dem Dekret vom 6. Juni 1936 Lastkähne mit ihrem Personal zu requirieren, um am 13. Oktober 1936 die Versorgung der Region Paris mit Kohle zu gewährleisten? Die gleiche Vorgehensweise wurde wiederholt angewandt, um Industriebetriebe und ihr Personal zu requirieren, ohne dass dies auch nur die geringste Kritik hervorgerufen hätte. Ich möchte als charakteristischstes Beispiel nur die Beschlagnahmung des Werks der Gesellschaft FOUGA in Béziers mit seinem Personal nennen, dessen Tätigkeit fast ausschließlich der Herstellung von Eisenbahnmaterial gewidmet war, am 29. Juli 1938, eine Beschlagnahmung, die die volle Zustimmung der Populaire fand. Zu einem Zeitpunkt, als diese Zeitung mich mehrfach öffentlich beschuldigte, das Gesetz zu verletzen und im Bereich der Eisenbahn und der öffentlichen oder konzessionierten Dienstleistungen illegale Requisitionen durchzuführen, hatte ich nicht das Recht, an die Texte zu erinnern, die mir die Befugnis zum Handeln verliehen hatten, und mich auf die Auslegung zu beziehen, die angenommen worden war, als Sie Ratspräsident waren, mit Ihrer Zustimmung und sogar auf Ihre Initiative hin"....