Null Stock. 
Schaft aus Binsenholz. Knauf aus marmoriertem schwarzem Stein.
Der …
Beschreibung

Stock. Schaft aus Binsenholz. Knauf aus marmoriertem schwarzem Stein. Der obere Teil des Schafts ist mit einem Zylinder aus Elfenbein verziert, auf dem zwei leere Kartuschen in einer Umrahmung aus Pflanzen abgebildet sind. Ein Blumenband ziert den Zylinder. Ferrule aus Metall. Gesamtlänge: 85 cm. Knauf: 10 x 2,5 cm. Bruttogewicht: 230 g. B.E. Um 1900-1920. Exemplar Elephantidae supp. begleitet von seinem CITES FR2400600204-K, ausgestellt am 25.04.2024. Achtung: Die Stöcke werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Beanstandung. Bei Elfenbeinstöcken wird der Gegenstand gemäß den auf dem Gebiet der Union geltenden Bestimmungen dem Käufer zusammen mit seiner innergemeinschaftlichen Bescheinigung ausgehändigt. Bei Verlassen des europäischen Hoheitsgebiets ist eine Wiederausfuhrbescheinigung zu Lasten des Käufers erforderlich (die Formalitäten gehen zu Lasten und unter der Verantwortung des Käufers). Der Käufer muss sich vorab über die geltenden Gesetze im Zielland informieren.

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Stock. Schaft aus Binsenholz. Knauf aus marmoriertem schwarzem Stein. Der obere Teil des Schafts ist mit einem Zylinder aus Elfenbein verziert, auf dem zwei leere Kartuschen in einer Umrahmung aus Pflanzen abgebildet sind. Ein Blumenband ziert den Zylinder. Ferrule aus Metall. Gesamtlänge: 85 cm. Knauf: 10 x 2,5 cm. Bruttogewicht: 230 g. B.E. Um 1900-1920. Exemplar Elephantidae supp. begleitet von seinem CITES FR2400600204-K, ausgestellt am 25.04.2024. Achtung: Die Stöcke werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Beanstandung. Bei Elfenbeinstöcken wird der Gegenstand gemäß den auf dem Gebiet der Union geltenden Bestimmungen dem Käufer zusammen mit seiner innergemeinschaftlichen Bescheinigung ausgehändigt. Bei Verlassen des europäischen Hoheitsgebiets ist eine Wiederausfuhrbescheinigung zu Lasten des Käufers erforderlich (die Formalitäten gehen zu Lasten und unter der Verantwortung des Käufers). Der Käufer muss sich vorab über die geltenden Gesetze im Zielland informieren.

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