Null Stock. 
Schaft aus schwarz lackiertem Holz. 
Knauf aus Elfenbein, geschnitz…
Beschreibung

Stock. Schaft aus schwarz lackiertem Holz. Knauf aus Elfenbein, geschnitzt mit einem Kopf von Shoulao, dem Gott der Langlebigkeit, mit verzerrtem Schädel, langem Bart und einem Skarabäus auf dem Scheitelpunkt des Schädels. Auf der Rückseite signiert. Zwinge aus Messing. Ferrule aus Elfenbein. Gesamtlänge: 90 cm. Knauf: 10,5 x 3 x 3 cm. Bruttogewicht: 230 g. B.E. Um 1880-1900. Exemplar Elephantidae supp. begleitet von seinem CITES FR2400600254-K, ausgestellt am 30.05.2024. Achtung: Die Stöcke werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Beanstandung. Bei Elfenbeinstöcken wird der Gegenstand gemäß den auf dem Gebiet der Union geltenden Bestimmungen dem Käufer zusammen mit seiner innergemeinschaftlichen Bescheinigung ausgehändigt. Bei Verlassen des europäischen Hoheitsgebiets ist eine Wiederausfuhrbescheinigung zu Lasten des Käufers erforderlich (die Formalitäten gehen zu Lasten und unter der Verantwortung des Käufers). Der Käufer muss sich vorab über die geltenden Gesetze im Zielland informieren.

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Stock. Schaft aus schwarz lackiertem Holz. Knauf aus Elfenbein, geschnitzt mit einem Kopf von Shoulao, dem Gott der Langlebigkeit, mit verzerrtem Schädel, langem Bart und einem Skarabäus auf dem Scheitelpunkt des Schädels. Auf der Rückseite signiert. Zwinge aus Messing. Ferrule aus Elfenbein. Gesamtlänge: 90 cm. Knauf: 10,5 x 3 x 3 cm. Bruttogewicht: 230 g. B.E. Um 1880-1900. Exemplar Elephantidae supp. begleitet von seinem CITES FR2400600254-K, ausgestellt am 30.05.2024. Achtung: Die Stöcke werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Beanstandung. Bei Elfenbeinstöcken wird der Gegenstand gemäß den auf dem Gebiet der Union geltenden Bestimmungen dem Käufer zusammen mit seiner innergemeinschaftlichen Bescheinigung ausgehändigt. Bei Verlassen des europäischen Hoheitsgebiets ist eine Wiederausfuhrbescheinigung zu Lasten des Käufers erforderlich (die Formalitäten gehen zu Lasten und unter der Verantwortung des Käufers). Der Käufer muss sich vorab über die geltenden Gesetze im Zielland informieren.

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