Konvolut , 7 Zinnteller, Engelszinn, um 1900, 2 Stück mit Randbeschädigung, D. 22 cm - 35 cm
Konvolut , 7 Zinnteller, Engelszinn, um 1900, 2 Stück mit Randbeschädigung, D. 22 cm - 35 cm
Versteigerungsbedingungen für Bieter
1. Die Kunstauktionshaus Georg Rehm Organisation für Auktionen GmbH (im folgenden "Versteigerer") organisiert als Vermittler (Handelsmakler) im Namen und für Rechnung der Einlieferer die Versteigerung. Die Namhaftmachung der Einlieferer ist gewährleistet. Der Versteigerer macht aufgrund entsprechender Ermächtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend. Die Leitung der Versteigerung erfolgt durch den vereidigten und öffentlich bestellten Auktionator Christoph Neureuther. Die Versteigerung ist freiwillig. Die Bedingungen gelten entsprechend für den Freiverkauf.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befindet. Katalogbeschreibungen dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf.
4. Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Die Ansprüche des Versteigerers bleiben hiervon unberührt. Der Versteigerer verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragene und begründete Mängelrügen des Ersteigerers unverzüglich an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur Höhe des Limits bzw. Schätzpreises.
5. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer können vom Bieter nur geltend gemacht werden
a) bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers;
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers, bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen;
c) bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebotes; in der Regel wird um 10% gesteigert. Schriftliche Aufträge müssen bei Besichtigungsschluss vorliegen. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten wird das zuerst eingetroffene berücksichtigt. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn Streitigkeiten oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen oder ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde.
7. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden, für den Versteigerer ist der Zuschlag in diesem Fall freibleibend. Jegliche Ansprüche des Bieters gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen, wenn der Vorbehaltszuschlag nicht ausgeführt wird. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage an den höher Bietenden abgegeben werden.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen oder Verwechslungen etc. auf den Erwerber über, der Erwerber trägt auch die Lasten. Das Eigentum geht erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber über. Die Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen.
10. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagpreis), einem Aufgeld von 22% aus dem Zuschlagpreis und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die nur auf das Aufgeld erhoben wird. Für Live-Bieter gilt ein um 3% erhöhtes Aufgeld. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Erwerbers. Bei Zahlungsverzug des Erwerbers werden Zinsen von 8% über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden berechnet, unbeschadet weitergehender Ansprüche; es sei denn, der Ersteigerer weist einen geringeren Schaden nach. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
11. Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden von uns nur unter der Maßgabe der §§ 86 / 86a StGB angeboten und abgegeben, und dürfen nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB beschriebenen Zwecken genutzt werden, also der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. Dies gilt auch bei Abgabe an Dritte. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen den Zuschlag zu unterbinden, welche keine Garantie für die in § 86 Abs. 3 StGB Verwendung geben können.
12. Erfüllungsort für die Übereignung der ersteigerten Ware sind die Geschäftsräume des Versteigerers in Augsburg. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Augsburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
+49821551001
Versteigerungsbedingungen für Bieter
1. Die Kunstauktionshaus Georg Rehm Organisation für Auktionen GmbH (im folgenden "Versteigerer") organisiert als Vermittler (Handelsmakler) im Namen und für Rechnung der Einlieferer die Versteigerung. Die Namhaftmachung der Einlieferer ist gewährleistet. Der Versteigerer macht aufgrund entsprechender Ermächtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend. Die Leitung der Versteigerung erfolgt durch den vereidigten und öffentlich bestellten Auktionator Christoph Neureuther. Die Versteigerung ist freiwillig. Die Bedingungen gelten entsprechend für den Freiverkauf.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befindet. Katalogbeschreibungen dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf.
4. Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Die Ansprüche des Versteigerers bleiben hiervon unberührt. Der Versteigerer verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragene und begründete Mängelrügen des Ersteigerers unverzüglich an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur Höhe des Limits bzw. Schätzpreises.
5. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer können vom Bieter nur geltend gemacht werden
a) bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers;
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers, bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen;
c) bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebotes; in der Regel wird um 10% gesteigert. Schriftliche Aufträge müssen bei Besichtigungsschluss vorliegen. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten wird das zuerst eingetroffene berücksichtigt. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn Streitigkeiten oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen oder ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde.
7. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden, für den Versteigerer ist der Zuschlag in diesem Fall freibleibend. Jegliche Ansprüche des Bieters gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen, wenn der Vorbehaltszuschlag nicht ausgeführt wird. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage an den höher Bietenden abgegeben werden.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen oder Verwechslungen etc. auf den Erwerber über, der Erwerber trägt auch die Lasten. Das Eigentum geht erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber über. Die Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen.
10. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagpreis), einem Aufgeld von 22% aus dem Zuschlagpreis und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die nur auf das Aufgeld erhoben wird. Für Live-Bieter gilt ein um 3% erhöhtes Aufgeld. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Erwerbers. Bei Zahlungsverzug des Erwerbers werden Zinsen von 8% über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden berechnet, unbeschadet weitergehender Ansprüche; es sei denn, der Ersteigerer weist einen geringeren Schaden nach. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
11. Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden von uns nur unter der Maßgabe der §§ 86 / 86a StGB angeboten und abgegeben, und dürfen nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB beschriebenen Zwecken genutzt werden, also der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. Dies gilt auch bei Abgabe an Dritte. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen den Zuschlag zu unterbinden, welche keine Garantie für die in § 86 Abs. 3 StGB Verwendung geben können.
12. Erfüllungsort für die Übereignung der ersteigerten Ware sind die Geschäftsräume des Versteigerers in Augsburg. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Augsburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Tägliche Besichtigung vom 25.4. bis 1.5.2023 (auch Samstag, Sonntag und 1. Mai), von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Teil der Auktion der Losnummern 1xxx bis einschliesslich 5xxx am 2.5.2024 ab 16:00 Uhr
- Teil der Auktion der Losnummern 6xxx bis einschliesslich 8xxx am 3.5.2024 ab 14:30 Uhr.
Bitte holen Sie Ihre ersteigerten Objekte innerhalb von zwei Wochen nach Auktionsende selbst oder über eine Spedition ab. In Einzelfällen versenden wir sicher zu transportierende Objekte innerhalb der EU für Sie mit DHL oder Intex. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand hierfür trägt der Käufer, diese sind individuell abzuklären. Für Artikel, die mit "(Versandhinweise beachten)" in der Artikelbeschreibung gekennzeichnet sind, und für den Versand in Länder ausserhalb der EU empfehlen wir Mail Boxes Etc. (https://www.mbe.de/de/versand-druck/augsburg/2598 oder +49 (0) 821 50819250). Gerne stellen wir den Kontakt für Sie her.
Tägliche Besichtigung vom 25.4. bis 1.5.2023 (auch Samstag, Sonntag und 1. Mai), von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Teil der Auktion der Losnummern 1xxx bis einschliesslich 5xxx am 2.5.2024 ab 16:00 Uhr
- Teil der Auktion der Losnummern 6xxx bis einschliesslich 8xxx am 3.5.2024 ab 14:30 Uhr.
Bitte holen Sie Ihre ersteigerten Objekte innerhalb von zwei Wochen nach Auktionsende selbst oder über eine Spedition ab. In Einzelfällen versenden wir sicher zu transportierende Objekte innerhalb der EU für Sie mit DHL oder Intex. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand hierfür trägt der Käufer, diese sind individuell abzuklären. Für Artikel, die mit "(Versandhinweise beachten)" in der Artikelbeschreibung gekennzeichnet sind, und für den Versand in Länder ausserhalb der EU empfehlen wir Mail Boxes Etc. (https://www.mbe.de/de/versand-druck/augsburg/2598 oder +49 (0) 821 50819250). Gerne stellen wir den Kontakt für Sie her.
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