Beschreibung
REVOLUTIONSGERICHT. - Urteil der Ratskammer des Revolutionstribunals in Paris, in dem festgestellt wird, dass gegen Fontange keine Anklage erhoben werden kann, und angeordnet wird, dass sie sofort auf freien Fuß gesetzt wird. Vom 17. Vendémiaire an III. Paris, De l'Imprimerie du Tribunal révolutionnaire, s.d.[1794]. Plaquette in-4 mit 2 Seiten, entfaltet. Freilassung von Mademoiselle Fontange, die in Lons-le-Saunier, Departement Jura, verhaftet worden war und bei der zwei Dolche sichergestellt worden waren. Urteile des Revolutionstribunals sind sehr selten, da sie nur an die Mitglieder und Geschworenen des Tribunals verteilt wurden (vgl. Tourneux, Nr. 3946).
150
REVOLUTIONSGERICHT. - Urteil der Ratskammer des Revolutionst
Dies könnte Ihnen auch gefallen