Cäsar setzt Kleopatra wieder auf den ägyptischen Thron, 80x130x5cm - 18. Jahrhun…
Beschreibung

Cäsar setzt Kleopatra wieder auf den ägyptischen Thron, 80x130x5cm - 18. Jahrhundert

23 

Cäsar setzt Kleopatra wieder auf den ägyptischen Thron, 80x1

Das Los wurde versteigert. Ergebnisse ansehen

Dies könnte Ihnen auch gefallen

Kopie des Briefes an General Grenier. Mailand, 13 Nivôse Jahr 7 (2. Januar 1799) Folio. 2 Seiten. Große gestochene Vignette mit Allegorie der zisalpinen Republik. Kopie des Schreibens des Kriegsministers (Berthier, ohne Unterschrift) an den Divisionsgeneral GRENIER, Befehlshaber der Division der französischen Armee im Departement MELLA in BRESCIA. 2 große Seiten in-folio. Der Bürger GAMBARA, Militäragent, der mit der Überwachung der Ausführung des Gesetzes über die Anforderung von 9.000 Mann zur Vervollständigung der cisalpinen Armee beauftragt ist, bittet um eine bewaffnete Truppe im Departement, um den Erfolg der Operation zu gewährleisten und eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die sich daraus ergeben könnten. Er bittet ihn, "in die Gemeinden, die Unruhen befürchten lassen, einige Abteilungen zu entsenden, um sie in Ordnung zu halten und sie an die Ausführung des Gesetzes zu erinnern". Kopie des Schreibens des Kriegsministers an den General der Division GRENIER. Mailand, 2. Januar 1799 Folio, 2 Seiten. Kopie des Schreibens des Kriegsministers (Berthier, nicht unterzeichnet) an den General der Division GRENIER, der die Division der französischen Armee im Departement MELLA in BRESCIA befehligt. 2 große Seiten in-folio. Der Bürger GAMBARA, Militäragent, der mit der Überwachung der Ausführung des Gesetzes über die Anforderung von 9000 Mann zur Vervollständigung der cisalpinen Armee beauftragt ist, bittet um eine bewaffnete Truppe im Departement, sowohl um den Erfolg der Operation zu gewährleisten als auch um die Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die sie mit sich bringen könnten. Er bittet ihn, "in die Gemeinden, die Unruhen befürchten lassen, einige Abteilungen zu schicken, um sie in Ordnung zu halten und sie zur Ausführung des Gesetzes zurückzurufen".