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Beschreibung

[UNIQUE HISTORICAL DOCUMENT] NICHOLAS II, WILHELM II, autographs Treaty of Björkö. Björkö, July 11 (24), 1905. – [2] sheets; 20x31 cm. In German.

Seite [1] - gedruckter Text; gibt den Vertragstext vollständig wieder. Seite [2] - Papier mit geprägtem Wappenstempel, handschriftlicher Text des Vertrags. Persönliche Unterschriften von zwei Kaisern, Nikolaus II. und Wilhelm II. Die Unterschriften der Kaiser sind beglaubigt: Nikolaus II. durch die Unterschrift von Admiral A.A. Birilev, Wilhelm II. durch Heinrich Leonhard von Chirski-und-Bögendoff. Die Blätter sind am linken Rand geklebt. In gutem Zustand. Spuren von Faltungen. Alexej Alexejewitsch Birilew (1844-1915) - russischer Marine- und Staatsmann, Marineminister, Admiral (1907); Mitglied des Staatsrates. Am 29. Juni 1905 wurde er zum ersten russischen Marineminister ernannt. Heinrich Leonhard von Chirski-und-Bögendoff (1858-1916) - deutscher Staatsmann, Staatssekretär im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Deutschen Reiches (1906-1907). Ab 1900 begleitete er als Vertreter des Außenministeriums Kaiser Wilhelm II. auf seinen Reisen. Der Björkö-Vertrag war ein geheimer deutsch-russischer Bündnisvertrag, der während eines Treffens zwischen Kaiser Nikolaus II. und dem deutschen Kaiser Wilhelm II. am 11. Juli (24. Juli) 1905 an Bord der kaiserlichen Yacht "Polar Star" in der Nähe der Ostseeinsel Björkö (bei Wyborg) unterzeichnet wurde. Der russische Kaiser beabsichtigte offenbar, ihn gegen Großbritannien zu richten, aber der Vertrag riskierte in erster Linie eine Verschlechterung der russisch-französischen Beziehungen, obwohl er formal nicht im Widerspruch zum Bündnis mit Frankreich stand. Außerdem war Russland zu dieser Zeit dringend auf französische Kredite angewiesen. Daher stieß die Initiative von Nikolaus II. auf den erbitterten Widerstand der russischen Regierung und des Außenministeriums. V.N. Lamzdorf und S.Y. Witte gelang es, den Kaiser zu überzeugen, das Abkommen zu kündigen, und die russische Seite stellte auf der Grundlage von Artikel IV die Bedingung, dass der Beitritt Frankreichs zum Vertrag für dessen Inkrafttreten erforderlich sei. Diese Bedingung konnte bewusst nicht erfüllt werden, und so wurde der Björkö-Vertrag unwirksam.

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[UNIQUE HISTORICAL DOCUMENT] NICHOLAS II, WILHELM II, autographs Treaty of Björkö. Björkö, July 11 (24), 1905. – [2] sheets; 20x31 cm. In German.

Schätzwert 2 500 - 3 000 EUR
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