Null MARINE. Manuskript, Sur les voyages au long cours, au grand et au petit cab…
Beschreibung

MARINE. Manuskript, Sur les voyages au long cours, au grand et au petit cabotage, [Nantes] 13. Februar 1809; kleinformatiges Heft in-fol. von 10 Seiten, auf Spalte mit Randnotizen. Studie über die große und kleine Kabotage. Im Prinzip galt die große Kabotage für die europäischen Küsten und die kleine Kabotage für die französischen Küsten, wobei sich die Langstreckenfahrten ausschließlich auf transatlantische oder transozeanische Fahrten bezogen. Als das französische Kaiserreich jedoch seinen Höhepunkt erreichte (1811 umfasste es 130 Departements), mussten diese Begriffe neu definiert werden. Das vorliegende Manuskript besteht aus zwei Teilen: Die rechte Spalte enthält eine Analyse der damals geltenden Gesetzestexte (Verordnung vom 18. Oktober 1740, Artikel 377 des Handelsgesetzbuchs), gefolgt von Vorschlägen zur großen und kleinen Kabotage. Die linke Spalte enthält die Bemerkungen des Hauptkommissars Giraud, Chef Maritime im Hafen und Arrondissement von Nantes."Als Langstreckenfahrten gelten Reisen nach Ostindien, zum Pazifik, nach Kanada, Neufundland, Grönland und den anderen Küsten & Inseln des südlichen und nördlichen Amerikas, zu den Azoren, Kanaren, Madeira & allen anderen Küsten & Ländern, die am Ozean jenseits der Meerengen von Gibraltar & Sund liegen. [...] Es ist von diesem Zeitpunkt an sehr notwendig, dass die Grenzen der großen & kleinen Kabotage festgelegt werden, um die Marineverwaltungen bei der Ausstellung von Besatzungslisten & die Prüfer bei der Zulassung von Meistern & Patronen festzulegen"... Etc.Ein weiteres Manuskript derselben Studie (ohne Kommentare, 10 S. in-fol. in einem mit blauem Band gebundenen Heft) und 3 Dokumente zum selben Thema (das erste handschriftlich, die beiden anderen autographiert) sind beigefügt: Auszug aus der Recueil general des lois et des arrets de la Cour de Cassation (1826, 2 S.), der eine Reise von Rouen nach St. Petersburg betrifft, die nicht als Langstreckenfahrt gilt; Rundschreiben über Reisen vom Ozean in die Ostsee oder ins Mittelmeer, 25. Oktober 1827 (3 S.); Verordnung des Königs über die Küstenschifffahrt, 25. November 1827 (2 S. in-fol.).

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MARINE. Manuskript, Sur les voyages au long cours, au grand et au petit cabotage, [Nantes] 13. Februar 1809; kleinformatiges Heft in-fol. von 10 Seiten, auf Spalte mit Randnotizen. Studie über die große und kleine Kabotage. Im Prinzip galt die große Kabotage für die europäischen Küsten und die kleine Kabotage für die französischen Küsten, wobei sich die Langstreckenfahrten ausschließlich auf transatlantische oder transozeanische Fahrten bezogen. Als das französische Kaiserreich jedoch seinen Höhepunkt erreichte (1811 umfasste es 130 Departements), mussten diese Begriffe neu definiert werden. Das vorliegende Manuskript besteht aus zwei Teilen: Die rechte Spalte enthält eine Analyse der damals geltenden Gesetzestexte (Verordnung vom 18. Oktober 1740, Artikel 377 des Handelsgesetzbuchs), gefolgt von Vorschlägen zur großen und kleinen Kabotage. Die linke Spalte enthält die Bemerkungen des Hauptkommissars Giraud, Chef Maritime im Hafen und Arrondissement von Nantes."Als Langstreckenfahrten gelten Reisen nach Ostindien, zum Pazifik, nach Kanada, Neufundland, Grönland und den anderen Küsten & Inseln des südlichen und nördlichen Amerikas, zu den Azoren, Kanaren, Madeira & allen anderen Küsten & Ländern, die am Ozean jenseits der Meerengen von Gibraltar & Sund liegen. [...] Es ist von diesem Zeitpunkt an sehr notwendig, dass die Grenzen der großen & kleinen Kabotage festgelegt werden, um die Marineverwaltungen bei der Ausstellung von Besatzungslisten & die Prüfer bei der Zulassung von Meistern & Patronen festzulegen"... Etc.Ein weiteres Manuskript derselben Studie (ohne Kommentare, 10 S. in-fol. in einem mit blauem Band gebundenen Heft) und 3 Dokumente zum selben Thema (das erste handschriftlich, die beiden anderen autographiert) sind beigefügt: Auszug aus der Recueil general des lois et des arrets de la Cour de Cassation (1826, 2 S.), der eine Reise von Rouen nach St. Petersburg betrifft, die nicht als Langstreckenfahrt gilt; Rundschreiben über Reisen vom Ozean in die Ostsee oder ins Mittelmeer, 25. Oktober 1827 (3 S.); Verordnung des Königs über die Küstenschifffahrt, 25. November 1827 (2 S. in-fol.).

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