[MARINE] Pierre BOUGUER - Nouveau traité de navigation contenant la théorie et l…
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[MARINE] Pierre BOUGUER - Nouveau traité de navigation contenant la théorie et la pratique du pilotage. Chez H.L. Guerin & L.F. Delatour, 1760 - Schönes Exemplar dieser von M. L'abbé de la Caille überarbeiteten und gekürzten Ausgabe dieser interessanten Abhandlung, komplett mit 13 gestochenen Falttafeln, die größtenteils Mappings darstellen. Zeitgenössischer Kalbslederband auf fünf Bünden mit blumengeschmückten Kassetten, rotem Maroquin-Titelblatt, marmoriertem Schnitt, einigen Restaurierungen am Rücken, aber dennoch ein schönes Exemplar. In-8, (32) 352p, 23p Tabelle, 96p Logarithmentabellen.

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[MARINE] Pierre BOUGUER - Nouveau traité de navigation conte

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Louis Philippe I., König der Franzosen. Bullettin des Lois. 2e Partie - Ordonnances - N. 245.N. 4928. Ordonnance du Roi qui prescrit la Publication des Conventions conclues entre la France et la Grande Bretagne les 30 novembre 1831 et 22 Mars 1833, relativement a la Repression du crime de la Traite des Noirs. In Paris, am 25. Juli 1833 8vo, 210x125 mm. Pp. 77-148. In schönem Rundsiegel mit Krone und Gesetzestafel. Gore und Flecken auf den letzten 2 Papiere. Spur von Gora, Exemplar im Bart. Sehr wichtiger Vertrag zwischen Frankreich und Großbritannien, über die Unterdrückung des Sklavenhandels auf allen Meeren. Der Text beschreibt detailliert die Verfahren für die Inspektion von Schiffen, die von der Marine der beiden Reiche gestoppt werden, zu folgen. Der Erlass endet auf Seite 90. Ab Seite 91 Die Verordnung 4929 betrifft die Konvention zwischen Frankreich und den Rheinanrainerstaaten über die Schifffahrt. 8vo, 210x125 mm. S. 77-148. Am Ende rundes Siegel mit Krone und Gesetzestafel. Flecken auf den letzten beiden Blättern. Fleckenspur, unbeschnittenes Exemplar. Sehr wichtiger Vertrag zwischen Frankreich und Großbritannien, der die Unterdrückung des Sklavenhandels auf allen Meeren betrifft. Der Text beschreibt detailliert die Verfahren für die Inspektion von Schiffen, die von der Marine der beiden Reiche festgehalten werden, zu befolgen. Der Erlass endet auf Seite 90. Ab Seite 91 betrifft die Verordnung 4929 die Konvention zwischen Frankreich und den Anrainerstaaten des Rheins, die sich auf die Schifffahrt bezieht.