Null KÖNIGLICHES HAUS VON SAINT-CYR. 1776. "Edikt des Königs, das die Verpflicht…
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KÖNIGLICHES HAUS VON SAINT-CYR. 1776. "Edikt des Königs, das die Verpflichtung der Abteien und Mädchenklöster, bei jedem Wechsel der Äbtissin oder des Priorats eine Person aus dem genannten Haus zu empfangen, die der König für geeignet hält, zu ernennen, in eine jährliche Abgabe zugunsten des Königshauses von Saint-Cyr umwandelt." Gegeben in Versailles im August 1776. Gedruckt in Paris, bei P.G. Simon, Imprimeur des Parlaments, 1776; 4 Seiten in 4°.

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KÖNIGLICHES HAUS VON SAINT-CYR. 1776. "Edikt des Königs, das die Verpflichtung der Abteien und Mädchenklöster, bei jedem Wechsel der Äbtissin oder des Priorats eine Person aus dem genannten Haus zu empfangen, die der König für geeignet hält, zu ernennen, in eine jährliche Abgabe zugunsten des Königshauses von Saint-Cyr umwandelt." Gegeben in Versailles im August 1776. Gedruckt in Paris, bei P.G. Simon, Imprimeur des Parlaments, 1776; 4 Seiten in 4°.

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