Null SOMME. Marchands des SALINES de la Ville d'AMIENS (80). Auszug aus den Regi…
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SOMME. Marchands des SALINES de la Ville d'AMIENS (80). Auszug aus den Registern des Staatsrats vom 28. August 1725, der dem Direktor von Chartres mit Schreiben vom 10. Februar 1789 als Kopie zugesandt wurde. Manuskript von 10 Seiten in 4°: "Vu au Conseil d'Etat du Roi, la requête présentée par les Marchands de Salines de la Ville d'AMIENS, contenant que le directeur des Aides de ladite Ville exige d'eux des Soumissions qui sont contre l'usage l'ordonnance et la liberté du Commerce; dass sie gemäß dem Brauch demjenigen, der von den Salinen kaufte, einen Schein gaben, auf dem sie die Menge an gesalzenen Fischen markierten, die sie ihm verkauft hatten, und dass dieser Schein dem Direktor des Aides in sein Büro am Kai gebracht wurde, der darauf seinen Sichtvermerk setzte; dass dieser Direktor im Jahr 1724 seinen Sichtvermerk verweigerte und sie zwang, Erklärungen über das, was sie verkauften, abzugeben und Unterwerfungen zu machen, Bescheinigungen über die Entlastung und die Zahlung der Zölle vorzulegen..."

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SOMME. Marchands des SALINES de la Ville d'AMIENS (80). Auszug aus den Registern des Staatsrats vom 28. August 1725, der dem Direktor von Chartres mit Schreiben vom 10. Februar 1789 als Kopie zugesandt wurde. Manuskript von 10 Seiten in 4°: "Vu au Conseil d'Etat du Roi, la requête présentée par les Marchands de Salines de la Ville d'AMIENS, contenant que le directeur des Aides de ladite Ville exige d'eux des Soumissions qui sont contre l'usage l'ordonnance et la liberté du Commerce; dass sie gemäß dem Brauch demjenigen, der von den Salinen kaufte, einen Schein gaben, auf dem sie die Menge an gesalzenen Fischen markierten, die sie ihm verkauft hatten, und dass dieser Schein dem Direktor des Aides in sein Büro am Kai gebracht wurde, der darauf seinen Sichtvermerk setzte; dass dieser Direktor im Jahr 1724 seinen Sichtvermerk verweigerte und sie zwang, Erklärungen über das, was sie verkauften, abzugeben und Unterwerfungen zu machen, Bescheinigungen über die Entlastung und die Zahlung der Zölle vorzulegen..."

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