Null [NÈVE, Paul] Les Pourceaux de Bruxelles, peints par eux-mêmes. Bruxelles ch…
Beschreibung

[NÈVE, Paul] Les Pourceaux de Bruxelles, peints par eux-mêmes. Bruxelles chez les principaux libraires (imp. Lelong) 1863 In-8°: 13 S. (qqs annot. mss). Bradel toile rose de l'ép. mit goldgeprägtem Titel auf dem Rücken und Deckel (Rücken leicht verblasst). Dieses heftige Pamphlet wird Paul Nève (1822-1901) zugeschrieben, einem Redakteur des sehr katholischen "Journal de Bruxelles". Er reagierte - mit dreizehn Jahren Verspätung! - auf einen im "Annulaire agathopédique et saucial" erschienenen Aufsatz von Argus, dem Pseudonym des Anwalts Édouard Delinge, der ein für die damalige Zeit recht provokantes Thema behandelte: "Kann Ehebruch, der an einer mitoyen Mauer begangen wird, als in der ehelichen Wohnung begangen angesehen werden". Nève druckte den Text vollständig (!) ab und verurteilte ihn in einer zweiseitigen giftigen Einleitung, die sich gegen den Autor, seinen Kollegen und Mitgesellschafter Auguste Orts - ohne sie zu nennen - und die gesamte "Brüsseler Schweinebande" richtete. Laut Jules de le Court wagte er es nicht, den Namen seines Druckers anzugeben und lieh sich den Namen von Lelong, der gezwungen war, Bekanntmachungen anbringen zu lassen, um darauf hinzuweisen, dass dieses Pamphlet nicht aus seinen Pressen gekommen war. Gebunden mit, gleiches Format: [Barattin, Eugène, pseud. de Bochart, Eugène] - Réponse à un infâme pamphlet écrit par un Bruxellois peint par lui-même (Antwort auf ein infames Pamphlet, das von einem Brüsseler geschrieben wurde, der von ihm selbst gemalt wurde). Brux, chez les principaux libraires (impr. de P.-J. Leemans et Cie), 1863. Cover. cons. Er kritisiert sowohl den Autor des Pamphlets als auch den agathopedischen Diskurs und freut sich, dass die Broschüre beschlagnahmt wurde, wodurch die Öffentlichkeit vor der Lektüre "dieses abscheulichen factum" bewahrt wurde. Offensichtlich hatten beide den Sinn der Farce nicht begriffen. Ref. De le Court 977, 1094. - De Callataÿ & Sorgeloos 142-143 (Fußnote 6). Prov. Charles Vandeputte (Exlibris Lithogr. in Hinterglasmalerei von J. Hoving).

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[NÈVE, Paul] Les Pourceaux de Bruxelles, peints par eux-mêmes. Bruxelles chez les principaux libraires (imp. Lelong) 1863 In-8°: 13 S. (qqs annot. mss). Bradel toile rose de l'ép. mit goldgeprägtem Titel auf dem Rücken und Deckel (Rücken leicht verblasst). Dieses heftige Pamphlet wird Paul Nève (1822-1901) zugeschrieben, einem Redakteur des sehr katholischen "Journal de Bruxelles". Er reagierte - mit dreizehn Jahren Verspätung! - auf einen im "Annulaire agathopédique et saucial" erschienenen Aufsatz von Argus, dem Pseudonym des Anwalts Édouard Delinge, der ein für die damalige Zeit recht provokantes Thema behandelte: "Kann Ehebruch, der an einer mitoyen Mauer begangen wird, als in der ehelichen Wohnung begangen angesehen werden". Nève druckte den Text vollständig (!) ab und verurteilte ihn in einer zweiseitigen giftigen Einleitung, die sich gegen den Autor, seinen Kollegen und Mitgesellschafter Auguste Orts - ohne sie zu nennen - und die gesamte "Brüsseler Schweinebande" richtete. Laut Jules de le Court wagte er es nicht, den Namen seines Druckers anzugeben und lieh sich den Namen von Lelong, der gezwungen war, Bekanntmachungen anbringen zu lassen, um darauf hinzuweisen, dass dieses Pamphlet nicht aus seinen Pressen gekommen war. Gebunden mit, gleiches Format: [Barattin, Eugène, pseud. de Bochart, Eugène] - Réponse à un infâme pamphlet écrit par un Bruxellois peint par lui-même (Antwort auf ein infames Pamphlet, das von einem Brüsseler geschrieben wurde, der von ihm selbst gemalt wurde). Brux, chez les principaux libraires (impr. de P.-J. Leemans et Cie), 1863. Cover. cons. Er kritisiert sowohl den Autor des Pamphlets als auch den agathopedischen Diskurs und freut sich, dass die Broschüre beschlagnahmt wurde, wodurch die Öffentlichkeit vor der Lektüre "dieses abscheulichen factum" bewahrt wurde. Offensichtlich hatten beide den Sinn der Farce nicht begriffen. Ref. De le Court 977, 1094. - De Callataÿ & Sorgeloos 142-143 (Fußnote 6). Prov. Charles Vandeputte (Exlibris Lithogr. in Hinterglasmalerei von J. Hoving).

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