Null SELTENER TINTENSTEMPEL VON CAMBACERES, 2. KONSUL DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK…
Beschreibung

SELTENER TINTENSTEMPEL VON CAMBACERES, 2. KONSUL DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK. Oval, mit Allegorie, die ein Liktorenbündel und eine Lanze hält, darüber eine phrygische Mütze, am Rand markiert "CAMBACERES 2me CONSUL DE LA REP". 30 x 27 mm. Ht: 8,8 cm. Gedrechselter Griff aus Ebenholz. B.E. (Rote Wachsspuren) Epoche des Konsulats. Biografie : Jean-Jacques Régis de Cambacérès (1753-1824). Ratsherr am Rechnungshof von Montpellier (1771), Redakteur der Adelshefte von Montpellier, Präsident des Kriminalgerichts des Departements Hérault (1789), wurde als Abgeordneter in den Konvent gewählt (1792), wo er, wenn auch mit Vorbehalten, für den Tod des Königs stimmte (1793). Sehr schnell widmete er sich der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches, dessen erste Entwürfe er im August und Oktober 1793 vorlegte. Nach dem 9. Thermidor wurde er Präsident der Versammlung und zeichnete sich durch seine Mäßigung gegenüber den Robespierristen und den ehemaligen Girondisten aus. Als Mitglied des Rates der Fünfhundert und Justizminister nach dem 30-Prairial (18. Juni 1799) wurde er von Sieyès und auf Wunsch Bonapartes zum zweiten Konsul gewählt. Gegenüber Lebrun, einem Mann des Ancien Régime, verkörperte er die revolutionäre Tradition. Als Erzkanzler des Kaiserreichs (1804), Herzog von Parma (1808) und Berater Napoleons I. schloss er sich 1814 dennoch den Bourbonen an, nahm aber während der Hundert Tage unfreiwillig seine Ämter wieder auf. Er wurde 1815 als Königsmörder ins Exil geschickt und kehrte 1818 nach Frankreich zurück.

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SELTENER TINTENSTEMPEL VON CAMBACERES, 2. KONSUL DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK. Oval, mit Allegorie, die ein Liktorenbündel und eine Lanze hält, darüber eine phrygische Mütze, am Rand markiert "CAMBACERES 2me CONSUL DE LA REP". 30 x 27 mm. Ht: 8,8 cm. Gedrechselter Griff aus Ebenholz. B.E. (Rote Wachsspuren) Epoche des Konsulats. Biografie : Jean-Jacques Régis de Cambacérès (1753-1824). Ratsherr am Rechnungshof von Montpellier (1771), Redakteur der Adelshefte von Montpellier, Präsident des Kriminalgerichts des Departements Hérault (1789), wurde als Abgeordneter in den Konvent gewählt (1792), wo er, wenn auch mit Vorbehalten, für den Tod des Königs stimmte (1793). Sehr schnell widmete er sich der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches, dessen erste Entwürfe er im August und Oktober 1793 vorlegte. Nach dem 9. Thermidor wurde er Präsident der Versammlung und zeichnete sich durch seine Mäßigung gegenüber den Robespierristen und den ehemaligen Girondisten aus. Als Mitglied des Rates der Fünfhundert und Justizminister nach dem 30-Prairial (18. Juni 1799) wurde er von Sieyès und auf Wunsch Bonapartes zum zweiten Konsul gewählt. Gegenüber Lebrun, einem Mann des Ancien Régime, verkörperte er die revolutionäre Tradition. Als Erzkanzler des Kaiserreichs (1804), Herzog von Parma (1808) und Berater Napoleons I. schloss er sich 1814 dennoch den Bourbonen an, nahm aber während der Hundert Tage unfreiwillig seine Ämter wieder auf. Er wurde 1815 als Königsmörder ins Exil geschickt und kehrte 1818 nach Frankreich zurück.

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