Null Los bestehend aus:

- Eine Brosche mit Fadenfassung aus Gelbgold (750), die…
Beschreibung

Los bestehend aus: - Eine Brosche mit Fadenfassung aus Gelbgold (750), die mit einem Zweig aus roter Koralle verziert ist, der mit Frucht- und Blattmotiven geschnitzt ist. Die Anstecknadel fehlt. - Ein Kugelanhänger aus weißen Zuchtperlen, der Widder aus Gelbgold (750). Gesamtbruttogewicht: 11,2 g. Koralle (Corallium spp) (Corallidae spp) (NR). Exemplar, das einer mechanischen Destrukturierung durch Polieren, Schneiden, Drehen oder Facettieren unterzogen wurde, älter als 50 Jahre, nicht im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), in der Verordnung EG 338/97 vom 09.12.1996 oder im französischen Umweltgesetzbuch aufgeführt. Die kommerzielle Nutzung dieses Exemplars ist in der EU erlaubt, da das Material nicht unbearbeitet ist, sondern zu einem Schmuckstück verarbeitet wurde. Für eine eventuelle Ausfuhr muss sich der Ersteigerer vor dem Kauf dieser Partie, die Korallen enthält, bei den Zollbehörden des betreffenden Landes erkundigen, insbesondere wenn es sich um die Vereinigten Staaten handelt. Für eine Ausreise aus der EU ist ein Re-Export-CITES erforderlich, der vom Käufer zu tragen ist.

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Los bestehend aus: - Eine Brosche mit Fadenfassung aus Gelbgold (750), die mit einem Zweig aus roter Koralle verziert ist, der mit Frucht- und Blattmotiven geschnitzt ist. Die Anstecknadel fehlt. - Ein Kugelanhänger aus weißen Zuchtperlen, der Widder aus Gelbgold (750). Gesamtbruttogewicht: 11,2 g. Koralle (Corallium spp) (Corallidae spp) (NR). Exemplar, das einer mechanischen Destrukturierung durch Polieren, Schneiden, Drehen oder Facettieren unterzogen wurde, älter als 50 Jahre, nicht im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), in der Verordnung EG 338/97 vom 09.12.1996 oder im französischen Umweltgesetzbuch aufgeführt. Die kommerzielle Nutzung dieses Exemplars ist in der EU erlaubt, da das Material nicht unbearbeitet ist, sondern zu einem Schmuckstück verarbeitet wurde. Für eine eventuelle Ausfuhr muss sich der Ersteigerer vor dem Kauf dieser Partie, die Korallen enthält, bei den Zollbehörden des betreffenden Landes erkundigen, insbesondere wenn es sich um die Vereinigten Staaten handelt. Für eine Ausreise aus der EU ist ein Re-Export-CITES erforderlich, der vom Käufer zu tragen ist.

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