Null GILT-LACKIERTES VIERKOPF-'LANDSCHAFT' INRO JAPAN, 19. Jh. Fein lackiert mit…
Beschreibung

GILT-LACKIERTES VIERKOPF-'LANDSCHAFT' INRO JAPAN, 19. Jh. Fein lackiert mit einer Landschaft mit einem geneigten Pavillon und einer Brücke entlang eines Flusses. Zusammen mit einem Baumwollfaden, einem Ojime und einem hölzernen Netsuke eines Karako. Verkauft zusammen mit einer japanischen Holzkiste. H: 8 cm HINWEIS: ZUSTANDSBERICHTE UND MASSNAHMEN Es obliegt dem Bieter, sich vor dem Kauf vom Zustand eines Loses zu überzeugen. In Bezug auf die Zustandsberichte machen wir zwar bestimmte Bemerkungen zum Los, die so hilfreich wie möglich sein sollen, aber Hinweise auf Schäden oder Restaurierungen im Zustandsbericht dienen nur der Orientierung. Das Fehlen eines solchen Hinweises bedeutet nicht, dass ein Gegenstand frei von Mängeln oder Restaurierung ist, noch bedeutet ein Hinweis auf bestimmte Mängel das Fehlen anderer. Der Zustandsbericht stellt lediglich eine Meinungsäußerung dar und darf nicht als Tatsachenbehauptung behandelt werden. Die Maße und das Gewicht sind ungefähre Angaben, und der potenzielle Bieter kann sie bei der Anforderung eines Zustandsberichts erneut überprüfen lassen.

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GILT-LACKIERTES VIERKOPF-'LANDSCHAFT' INRO JAPAN, 19. Jh. Fein lackiert mit einer Landschaft mit einem geneigten Pavillon und einer Brücke entlang eines Flusses. Zusammen mit einem Baumwollfaden, einem Ojime und einem hölzernen Netsuke eines Karako. Verkauft zusammen mit einer japanischen Holzkiste. H: 8 cm HINWEIS: ZUSTANDSBERICHTE UND MASSNAHMEN Es obliegt dem Bieter, sich vor dem Kauf vom Zustand eines Loses zu überzeugen. In Bezug auf die Zustandsberichte machen wir zwar bestimmte Bemerkungen zum Los, die so hilfreich wie möglich sein sollen, aber Hinweise auf Schäden oder Restaurierungen im Zustandsbericht dienen nur der Orientierung. Das Fehlen eines solchen Hinweises bedeutet nicht, dass ein Gegenstand frei von Mängeln oder Restaurierung ist, noch bedeutet ein Hinweis auf bestimmte Mängel das Fehlen anderer. Der Zustandsbericht stellt lediglich eine Meinungsäußerung dar und darf nicht als Tatsachenbehauptung behandelt werden. Die Maße und das Gewicht sind ungefähre Angaben, und der potenzielle Bieter kann sie bei der Anforderung eines Zustandsberichts erneut überprüfen lassen.

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