Null (TARN-ET-GARONNE. ZOLL. COMPAGNIE DES INDES.) "Edikt des Königs (Ludwig XV.…
Beschreibung

(TARN-ET-GARONNE. ZOLL. COMPAGNIE DES INDES.) "Edikt des Königs (Ludwig XV.), das Strafen gegen diejenigen ausspricht, die in das Königreich bemalte Tücher, Baumstämme oder Stangen aus China, Indien oder Levante, aus reiner Seide oder mit Gold und Silber vermischt, einführen wollen... auch Tücher aus Baumwolle oder Musselin, die nicht mit den durch unser Edikt vom Juli 1717 angeordneten Zeichen versehen sind..." Todesstrafe und Konfiszierung ihrer Güter oder Galeeren und Geißelung - Gegeben in Fontainebleau im Oktober 1726. Veröffentlicht von Pierre PAJOT Intendant der Generaldirektion von MONTAUBAN am 1. Mai 1736. Schrank (58 x 43)

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(TARN-ET-GARONNE. ZOLL. COMPAGNIE DES INDES.) "Edikt des Königs (Ludwig XV.), das Strafen gegen diejenigen ausspricht, die in das Königreich bemalte Tücher, Baumstämme oder Stangen aus China, Indien oder Levante, aus reiner Seide oder mit Gold und Silber vermischt, einführen wollen... auch Tücher aus Baumwolle oder Musselin, die nicht mit den durch unser Edikt vom Juli 1717 angeordneten Zeichen versehen sind..." Todesstrafe und Konfiszierung ihrer Güter oder Galeeren und Geißelung - Gegeben in Fontainebleau im Oktober 1726. Veröffentlicht von Pierre PAJOT Intendant der Generaldirektion von MONTAUBAN am 1. Mai 1736. Schrank (58 x 43)

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