Null ALSACE. 1721. STRASBOURG (67): "Auszug aus den Protokollen des Staatsrats v…
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ALSACE. 1721. STRASBOURG (67): "Auszug aus den Protokollen des Staatsrats vom 30. Dezember 1721. "Der König hat in seinem Rat über die verschiedenen Mitteilungen berichtet, die sowohl im Namen der Herren von HAUTE ALSACE als auch der Beamten des Obersten Rates von COLMAR und des Magistrats der Stadt STRASBOURG über die im Elsass veröffentlichte Verordnung über die Art und Weise, wie in den Gemeinden mit der Verteilung der Subventionen zu verfahren ist, und über die Ausnahmen, die erfolgen müssen, vorgelegt wurden..." - Art. 1) Das Kirchengut früherer Stiftungen und Schenkungen ist von der Subvention befreit, wenn die Eigentümer es selbst nutzen; nur das, was die Kirche vor dem Vertrag von MUNSTER vom 24. Oktober 1648 besaß, gilt als Eigentum früherer Schenkungen... Lehnsgut...". - Gefolgt von der Verordnung von Nicolas Prosper BAUYN, Herr von Angervilliers, Intendant im Elsass. Zweisprachige Mappe (68 x 47) Zustand A

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ALSACE. 1721. STRASBOURG (67): "Auszug aus den Protokollen des Staatsrats vom 30. Dezember 1721. "Der König hat in seinem Rat über die verschiedenen Mitteilungen berichtet, die sowohl im Namen der Herren von HAUTE ALSACE als auch der Beamten des Obersten Rates von COLMAR und des Magistrats der Stadt STRASBOURG über die im Elsass veröffentlichte Verordnung über die Art und Weise, wie in den Gemeinden mit der Verteilung der Subventionen zu verfahren ist, und über die Ausnahmen, die erfolgen müssen, vorgelegt wurden..." - Art. 1) Das Kirchengut früherer Stiftungen und Schenkungen ist von der Subvention befreit, wenn die Eigentümer es selbst nutzen; nur das, was die Kirche vor dem Vertrag von MUNSTER vom 24. Oktober 1648 besaß, gilt als Eigentum früherer Schenkungen... Lehnsgut...". - Gefolgt von der Verordnung von Nicolas Prosper BAUYN, Herr von Angervilliers, Intendant im Elsass. Zweisprachige Mappe (68 x 47) Zustand A

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