FRANCE, XIXEME SIECLE Kleine Mengen von Elfenbeingegenständen (Elephantidae spp;…
Beschreibung

FRANCE, XIXEME SIECLE

Kleine Mengen von Elfenbeingegenständen (Elephantidae spp; >20%; vor dem Übereinkommen): - zwei Nadelkoffer: * eine in Form eines Köchers. H. 6,7 cm. Einige kleine Flecken. eine mit zwei emaillierten Glastafeln "A l'amitié" und einer Liebestrophäe mit zwei Herzen verziert. H. H: 9,7 cm. Abnutzung, Flecken, seitliche Risse. - Rechteckige Dose mit gemaltem Dekor eines Stadtplatzes mit Schriftzeichen. Länge: 8,3 cm. Der Lack ist verblasst, der Hintergrund wurde neu aufgeklebt, die Verzierung fehlt. - Streichholzschachtel in Form einer Schachtel mit Klingen, graviert. H. 4,5 cm Abnutzung, Chips. - zwei kreisförmige Boxen. eine mit einem Profil aus gedrehten Flöten und einem Deckel mit einem silbernen G (800 / Eberkopf). Durchmesser: 4,1 cm. Kleiner Riss. eine mit rotem Kompositfutter und braunem Horn. Durchmesser: 5,4 cm. - Silberner Federhalter mit Spitze und appliziertem Motiv (800 / Wildschweinkopf). H. Höhe: 18 cm. Gesamtbruttogewicht: 146 g. ON JOINT : Eine kleine runde Salbendose aus Elfenbein. Durchmesser: 3,5 cm. Kleiner Chip. Die vorgelegte Partie, die mehr als 20 % bearbeitetes Elfenbein von Elephantidae spp. (I/A) enthält, das vor dem 3. März 1947 im Rahmen des Übereinkommens hergestellt wurde und somit der EG-Verordnung 338/97 vom 09.12.1996, Art. 2 Wmc, sowie den französischen Dekreten vom 16. August 2016 in der geänderten Fassung und vom 4. Mai 2017 entspricht, kann nach Deklaration und Erhalt einer D-Genehmigung vermarktet werden. Zu diesem Zweck beauftragt die Person, die zum erfolgreichen Bieter erklärt wurde, weil sie auf irgendeine Weise ein Gebot für eine Partie abgegeben hat, die mehr als 20 % Elefantenelfenbein (Elephantidae spp) enthält und vor dem 3. März 1947 hergestellt wurde, Drouot Estimations, in ihrem Namen die erforderliche Kauferklärung bei der zuständigen Verwaltung gemäß Artikel 2bis der geänderten Verordnung vom 16. August 2016 abzugeben. Der erfolgreiche Bieter, der zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, verpflichtet sich, Drouot Estimations unverzüglich alle hierfür erforderlichen Informationen zu erteilen und alle von Drouot Estimations dazu verlangten Maßnahmen zu ergreifen. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, ist allein verantwortlich für die Durchführung aller weiteren Schritte, die sich aus der besonderen Beschaffenheit eines solchen Loses unter seiner Verantwortung ergeben. Insbesondere obliegt es ihm, die notwendigen Schritte für einen eventuellen Weiterverkauf oder die Ausfuhr zu unternehmen. Bei einer Ausreise aus der Europäischen Union ist eine CITES-Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich, die zu Lasten des künftigen Käufers geht. Die Zustellung eines solchen Dokuments erfolgt nicht automatisch. Für eine mögliche Wiederausfuhr muss sich der Käufer vor dem Kauf bei den Zollbehörden des betreffenden Landes informieren, insbesondere wenn es sich um die Vereinigten Staaten handelt. VERPFLICHTUNG: Für die Lieferung des Loses muss der erfolgreiche Bieter seinen Personalausweis vorlegen und seine Kontaktdaten mitteilen. Zulassungsnummer D :

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