Null ZWEI unmarkierte Silberdrähte, gemäß Gesetzesverordnung 120/2017 vom 15. Se…
Beschreibung

ZWEI unmarkierte Silberdrähte, gemäß Gesetzesverordnung 120/2017 vom 15. September - Art. 2, Nr. 2, Punkt c). Einer mit einem Anhänger mit zwei Delphinen. Gesamtgewicht: 13,37 g.

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ZWEI unmarkierte Silberdrähte, gemäß Gesetzesverordnung 120/2017 vom 15. September - Art. 2, Nr. 2, Punkt c). Einer mit einem Anhänger mit zwei Delphinen. Gesamtgewicht: 13,37 g.

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