超大号混合挂盘,包括 1x Royal Mosa 挂盘,1988 年,Kees van den Berg、 Netherlands, "Stilleven met Veltbloemen", "Still life with field flowers", Bradex no. 31-R61-1.2, plate no. 5612, Ø approx. 21.5cm, mint collector's item, OVP, 1x collector's wall plate Rockwells Golden Moments, "Newfound Worlds", Bradex no.84-R70-10.6,版材编号 6287,直径约 21.5 厘米,全新藏品,完好无损,1 件收藏版壁挂板 Norman Rockwells,系列黄金时刻,"相伴",Bradex 编号:84-R70-10.7,版材编号 6287,直径约 21.5 厘米,全新藏品,完好无损。84-R70-10.7,板材编号 506,直径约 21.5 厘米,全新藏品,OVP,1 件藏品板材壁板 Norman Rockwells 系列,黄金时刻,"晚间休憩",Bradex 编号 84-R70-10.8,板材编号 1791A,直径约 21.5 厘米,全新藏品,OVP,1 件藏品板材壁板 Bareuther 系列,Defregger - Schönste Familienporträts "Beim Abendgebet",Bradex 编号 22-B75.1,板材编号 1791A,直径约 21.5 厘米,全新藏品,OVP,1 件藏品板材壁板22-B75.1,版材编号 A1279,直径约 19.5 厘米,收藏级新作,OVP,2 件收藏级挂盘,瑞士朗根塔尔瓷厂,系列 "阿尔伯特-安克 - 他的儿童肖像",其中 1 件第一版 "削土豆皮的女孩",Bradex 编号78-L5-6.1,瓷板编号 1331 C,直径约 21.5 厘米,全新收藏品,OVP,2 件收藏瓷板挂盘 1 件 "三色堇",Sara Anne Schofield,Bradex 编号.26 RG4-12 编号 1741E,直径约 21.5 厘米,1 件 "格拉米斯的伊丽莎白"(王母之花),Bradex 编号 26-RG4-11,均为全新藏品,OVP(含购买凭证) 内部编号 A0190300030 内部编号 A0190300031 内部编号 A0190300032 内部编号 A0190300033 内部编号 A0190300034 内部编号 A0190300036 内部编号 A0190300037
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超大号混合挂盘,包括 1x Royal Mosa 挂盘,1988 年,Kees van den Berg、 Netherlands, "Stilleven met Veltbloemen", "Still life with field flowers", Bradex no. 31-R61-1.2, plate no. 5612, Ø approx. 21.5cm, mint collector's item, OVP, 1x collector's wall plate Rockwells Golden Moments, "Newfound Worlds", Bradex no.84-R70-10.6,版材编号 6287,直径约 21.5 厘米,全新藏品,完好无损,1 件收藏版壁挂板 Norman Rockwells,系列黄金时刻,"相伴",Bradex 编号:84-R70-10.7,版材编号 6287,直径约 21.5 厘米,全新藏品,完好无损。84-R70-10.7,板材编号 506,直径约 21.5 厘米,全新藏品,OVP,1 件藏品板材壁板 Norman Rockwells 系列,黄金时刻,"晚间休憩",Bradex 编号 84-R70-10.8,板材编号 1791A,直径约 21.5 厘米,全新藏品,OVP,1 件藏品板材壁板 Bareuther 系列,Defregger - Schönste Familienporträts "Beim Abendgebet",Bradex 编号 22-B75.1,板材编号 1791A,直径约 21.5 厘米,全新藏品,OVP,1 件藏品板材壁板22-B75.1,版材编号 A1279,直径约 19.5 厘米,收藏级新作,OVP,2 件收藏级挂盘,瑞士朗根塔尔瓷厂,系列 "阿尔伯特-安克 - 他的儿童肖像",其中 1 件第一版 "削土豆皮的女孩",Bradex 编号78-L5-6.1,瓷板编号 1331 C,直径约 21.5 厘米,全新收藏品,OVP,2 件收藏瓷板挂盘 1 件 "三色堇",Sara Anne Schofield,Bradex 编号.26 RG4-12 编号 1741E,直径约 21.5 厘米,1 件 "格拉米斯的伊丽莎白"(王母之花),Bradex 编号 26-RG4-11,均为全新藏品,OVP(含购买凭证) 内部编号 A0190300030 内部编号 A0190300031 内部编号 A0190300032 内部编号 A0190300033 内部编号 A0190300034 内部编号 A0190300036 内部编号 A0190300037
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit der persönlichen, schriftlichen oder digitalen Teilnahme an der Auktion und mit der Einlieferung
von Gegenständen zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch
für den freihändigen Nachverkauf gelten:
1. Es handelt sich um eine freiwillige private Versteigerung. Der Versteigerer führt sie im fremden
Namen und für fremde Rechnung durch, soweit nicht etwas anderes angegeben ist.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den
angegebenen Zeiten eingehend besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Für offene und versteckte
Mängel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden. Dies gilt
insbesondere für gebrauchte Gegenstände. Die Gegenstände können altersbedingte Spuren, u.U.
Beschädigungen aufweisen. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erklärungen, die schriftlich
bestätigt werden müssen, sowie Erläuterungen während der Auktion werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne bzw. Zusicherung von Eigenschaften gemäß §§ 434 ff. BGB dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über Ursprung,
Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Beschreibungen der zu versteigernden Gegenstände
stammen ausschließlich von dem jeweiligen Einlieferer.
3. Schadensersatzansprüche gegen die Auktionshaus Antik Vegesack GmbH & Co. KG wegen Rechts- und
Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit haben.
4. Der Ablauf der Versteigerung liegt in den Händen des Versteigerers. Er legt die Reihenfolge der
zur Versteigerung gelangenden Gegenstände fest. Der Versteigerer ist berechtigt, die im
Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie
Katalognummern zu trennen, mehrere Gegenstände zusammenzufassen und diese gemeinsam
aufzurufen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit Preisen.
Gesteigert wird in der Regel in Schritten ab 10€, je nach Betrag auch höher ´, siehe Auflistung.
5. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene
verbindlich. Geben mehrere Personen ein Gebot in gleicher Höhe ab, so ist der Versteigerer
berechtigt, über den Zuschlag durch das Los zu entscheiden. Bei Zweifeln über den Zuschlag kann
der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters
wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Die Gebote werden unbedingt abgegeben. Ein
einmal abgegebenes Höchstgebot kann nicht zurückgenommen werden. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen oder den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot zu erteilen, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht weiter gelten lassen will.
6. Bietaufträge können auch schriftlich erteilt werden. In diesem Fall hat der Bieter den
Versteigerungsgegenstand genauestens zu bezeichnen und seinen vollständigen Namen und
Adresse zu hinterlegen. Bietaufträge müssen schriftlich erteilt werden, wobei sich der Versteigerer bei nicht bekannten Auftraggebern vorbehält, eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
7. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den
Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten
Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere
Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen.
Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht
sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den Gegenstand neu anbieten. Schriftliche und
fernmündliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Die abgegebenen
Summen gelten als Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag gehen
Besitz und Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum erst bei
vollständigem Zahlungseingang. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen
an sein Angebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den
vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Nimmt der Käufer die Sache nicht zur festgesetzten Zeit ab oder geht
seine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag, und der
Versteigerer kann ohne Fristsetzung wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Unabhängig davon kann er den Gegenstand freihändig verkaufen.
Rechte des Einlieferers kann der Versteigerer nur in dessen Namen geltend machen. Jeder Bieter
kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
9. Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 26% des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auf das Aufgeld. Mit Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Kaufgegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des
Versteigerungsgutes.
11. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen an.
12. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen unberührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vorgänge aus der Versteigerung ist Bremen.
Antik Vegesack GmbH & Co. KG
Inh. Hero Wiemers
Reeder-Bischoff-Straße 33
Eingang Beilkenstraße
28757 Bremen
HRA29399HB
Tel: 0421 59 65 69 65
Mail: [email protected]
Web: https://antik-vegesack.de
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von Gegenständen zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch
für den freihändigen Nachverkauf gelten:
1. Es handelt sich um eine freiwillige private Versteigerung. Der Versteigerer führt sie im fremden
Namen und für fremde Rechnung durch, soweit nicht etwas anderes angegeben ist.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den
angegebenen Zeiten eingehend besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Für offene und versteckte
Mängel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden. Dies gilt
insbesondere für gebrauchte Gegenstände. Die Gegenstände können altersbedingte Spuren, u.U.
Beschädigungen aufweisen. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erklärungen, die schriftlich
bestätigt werden müssen, sowie Erläuterungen während der Auktion werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne bzw. Zusicherung von Eigenschaften gemäß §§ 434 ff. BGB dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über Ursprung,
Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Beschreibungen der zu versteigernden Gegenstände
stammen ausschließlich von dem jeweiligen Einlieferer.
3. Schadensersatzansprüche gegen die Auktionshaus Antik Vegesack GmbH & Co. KG wegen Rechts- und
Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit haben.
4. Der Ablauf der Versteigerung liegt in den Händen des Versteigerers. Er legt die Reihenfolge der
zur Versteigerung gelangenden Gegenstände fest. Der Versteigerer ist berechtigt, die im
Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie
Katalognummern zu trennen, mehrere Gegenstände zusammenzufassen und diese gemeinsam
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5. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene
verbindlich. Geben mehrere Personen ein Gebot in gleicher Höhe ab, so ist der Versteigerer
berechtigt, über den Zuschlag durch das Los zu entscheiden. Bei Zweifeln über den Zuschlag kann
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wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Die Gebote werden unbedingt abgegeben. Ein
einmal abgegebenes Höchstgebot kann nicht zurückgenommen werden. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen oder den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot zu erteilen, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht weiter gelten lassen will.
6. Bietaufträge können auch schriftlich erteilt werden. In diesem Fall hat der Bieter den
Versteigerungsgegenstand genauestens zu bezeichnen und seinen vollständigen Namen und
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7. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den
Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten
Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere
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Summen gelten als Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag gehen
Besitz und Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum erst bei
vollständigem Zahlungseingang. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen
an sein Angebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den
vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Nimmt der Käufer die Sache nicht zur festgesetzten Zeit ab oder geht
seine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag, und der
Versteigerer kann ohne Fristsetzung wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Unabhängig davon kann er den Gegenstand freihändig verkaufen.
Rechte des Einlieferers kann der Versteigerer nur in dessen Namen geltend machen. Jeder Bieter
kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
9. Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 26% des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auf das Aufgeld. Mit Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Kaufgegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des
Versteigerungsgutes.
11. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen an.
12. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vorgänge aus der Versteigerung ist Bremen.
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