混合批量俄罗斯壁盘,1 件藏家盘 Boris & Gleb Monastery 1991 限量版 A5850,制造商:Vinogradoff 瓷器,艺术家:Galina Alexejewna Schirjakowa,1 件壁盘,藏家盘 Nikitsky Monastery 1991 限量版 A5692,制造商:Vinogradoff 瓷器,艺术家:Galina Alexejewna Schirjakowa,全新藏品,OVP + 原装证书,1 件俄罗斯壁盘藏家盘 "Tsar Saltan "Vinogradoff 瓷器 1989 限量版第 39 号,艺术家 Galina Alexejewna Schirjakowa,全新藏品,OVP + 原装证书。证书, 1x 俄罗斯壁板收藏盘 "Tsar Saltan" Vinogradoff 瓷器 1989 年限量版第 39 号,艺术家:Galina Alexejewna Schirjakowa, 收藏品, OVP + 原装证书.证书,1x 俄罗斯壁板收藏版 "渔夫和神奇的鱼 "维诺格拉多夫瓷器 1989 年限量版第 3545 号,艺术家 Galina Alexejewna Schirjakowa,崭新的收藏品,OVP + 原始证书,1x 施尔丁瓷器壁板 "Sergio Budicin 的鸭子 "版,编号:137A,1991 年,崭新的收藏品,OVP + 原始证书。1x Hans Gras Fürstenberg 瓷质挂盘 "Wilde Schönheiten - Zwischen den Felsen",牌号 B3076,1989 年,新币收藏,OVP+原证书等、1x Hans Gras Fürstenberg 瓷质壁板 "Wilde Schönheiten - Am Zaun",编号 C7271,1990 年,全新藏品,OVP + 原始证书等,1x Royal porcelain wall plate , Thailand, "Die Verliebten" Bradex plate no.2, 收藏品, OVP, 1x Royal Mosa wall plate, 1988, Kees van den Berg, 荷兰, "Stilleven met Veltbloemen", "Still life with field flowers", Bradex no.内部编号 A0190300018 内部编号 A0190300019 内部编号 A0190300020 内部编号 A0190300021 内部编号 A0190300024 内部编号 A0190300026 内部编号 A0190300027 内部编号 A0190300028 内部编号 A0190300029 内部编号 A0190300030
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混合批量俄罗斯壁盘,1 件藏家盘 Boris & Gleb Monastery 1991 限量版 A5850,制造商:Vinogradoff 瓷器,艺术家:Galina Alexejewna Schirjakowa,1 件壁盘,藏家盘 Nikitsky Monastery 1991 限量版 A5692,制造商:Vinogradoff 瓷器,艺术家:Galina Alexejewna Schirjakowa,全新藏品,OVP + 原装证书,1 件俄罗斯壁盘藏家盘 "Tsar Saltan "Vinogradoff 瓷器 1989 限量版第 39 号,艺术家 Galina Alexejewna Schirjakowa,全新藏品,OVP + 原装证书。证书, 1x 俄罗斯壁板收藏盘 "Tsar Saltan" Vinogradoff 瓷器 1989 年限量版第 39 号,艺术家:Galina Alexejewna Schirjakowa, 收藏品, OVP + 原装证书.证书,1x 俄罗斯壁板收藏版 "渔夫和神奇的鱼 "维诺格拉多夫瓷器 1989 年限量版第 3545 号,艺术家 Galina Alexejewna Schirjakowa,崭新的收藏品,OVP + 原始证书,1x 施尔丁瓷器壁板 "Sergio Budicin 的鸭子 "版,编号:137A,1991 年,崭新的收藏品,OVP + 原始证书。1x Hans Gras Fürstenberg 瓷质挂盘 "Wilde Schönheiten - Zwischen den Felsen",牌号 B3076,1989 年,新币收藏,OVP+原证书等、1x Hans Gras Fürstenberg 瓷质壁板 "Wilde Schönheiten - Am Zaun",编号 C7271,1990 年,全新藏品,OVP + 原始证书等,1x Royal porcelain wall plate , Thailand, "Die Verliebten" Bradex plate no.2, 收藏品, OVP, 1x Royal Mosa wall plate, 1988, Kees van den Berg, 荷兰, "Stilleven met Veltbloemen", "Still life with field flowers", Bradex no.内部编号 A0190300018 内部编号 A0190300019 内部编号 A0190300020 内部编号 A0190300021 内部编号 A0190300024 内部编号 A0190300026 内部编号 A0190300027 内部编号 A0190300028 内部编号 A0190300029 内部编号 A0190300030
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit der persönlichen, schriftlichen oder digitalen Teilnahme an der Auktion und mit der Einlieferung
von Gegenständen zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch
für den freihändigen Nachverkauf gelten:
1. Es handelt sich um eine freiwillige private Versteigerung. Der Versteigerer führt sie im fremden
Namen und für fremde Rechnung durch, soweit nicht etwas anderes angegeben ist.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den
angegebenen Zeiten eingehend besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Für offene und versteckte
Mängel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden. Dies gilt
insbesondere für gebrauchte Gegenstände. Die Gegenstände können altersbedingte Spuren, u.U.
Beschädigungen aufweisen. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erklärungen, die schriftlich
bestätigt werden müssen, sowie Erläuterungen während der Auktion werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne bzw. Zusicherung von Eigenschaften gemäß §§ 434 ff. BGB dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über Ursprung,
Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Beschreibungen der zu versteigernden Gegenstände
stammen ausschließlich von dem jeweiligen Einlieferer.
3. Schadensersatzansprüche gegen die Auktionshaus Antik Vegesack GmbH & Co. KG wegen Rechts- und
Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit haben.
4. Der Ablauf der Versteigerung liegt in den Händen des Versteigerers. Er legt die Reihenfolge der
zur Versteigerung gelangenden Gegenstände fest. Der Versteigerer ist berechtigt, die im
Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie
Katalognummern zu trennen, mehrere Gegenstände zusammenzufassen und diese gemeinsam
aufzurufen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit Preisen.
Gesteigert wird in der Regel in Schritten ab 10€, je nach Betrag auch höher ´, siehe Auflistung.
5. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene
verbindlich. Geben mehrere Personen ein Gebot in gleicher Höhe ab, so ist der Versteigerer
berechtigt, über den Zuschlag durch das Los zu entscheiden. Bei Zweifeln über den Zuschlag kann
der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters
wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Die Gebote werden unbedingt abgegeben. Ein
einmal abgegebenes Höchstgebot kann nicht zurückgenommen werden. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen oder den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot zu erteilen, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht weiter gelten lassen will.
6. Bietaufträge können auch schriftlich erteilt werden. In diesem Fall hat der Bieter den
Versteigerungsgegenstand genauestens zu bezeichnen und seinen vollständigen Namen und
Adresse zu hinterlegen. Bietaufträge müssen schriftlich erteilt werden, wobei sich der Versteigerer bei nicht bekannten Auftraggebern vorbehält, eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
7. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den
Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten
Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere
Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen.
Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht
sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den Gegenstand neu anbieten. Schriftliche und
fernmündliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Die abgegebenen
Summen gelten als Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag gehen
Besitz und Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum erst bei
vollständigem Zahlungseingang. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen
an sein Angebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den
vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Nimmt der Käufer die Sache nicht zur festgesetzten Zeit ab oder geht
seine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag, und der
Versteigerer kann ohne Fristsetzung wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Unabhängig davon kann er den Gegenstand freihändig verkaufen.
Rechte des Einlieferers kann der Versteigerer nur in dessen Namen geltend machen. Jeder Bieter
kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
9. Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 26% des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auf das Aufgeld. Mit Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Kaufgegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des
Versteigerungsgutes.
11. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen an.
12. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen unberührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vorgänge aus der Versteigerung ist Bremen.
Antik Vegesack GmbH & Co. KG
Inh. Hero Wiemers
Reeder-Bischoff-Straße 33
Eingang Beilkenstraße
28757 Bremen
HRA29399HB
Tel: 0421 59 65 69 65
Mail: [email protected]
Web: https://antik-vegesack.de
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von Gegenständen zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch
für den freihändigen Nachverkauf gelten:
1. Es handelt sich um eine freiwillige private Versteigerung. Der Versteigerer führt sie im fremden
Namen und für fremde Rechnung durch, soweit nicht etwas anderes angegeben ist.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den
angegebenen Zeiten eingehend besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Für offene und versteckte
Mängel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden. Dies gilt
insbesondere für gebrauchte Gegenstände. Die Gegenstände können altersbedingte Spuren, u.U.
Beschädigungen aufweisen. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erklärungen, die schriftlich
bestätigt werden müssen, sowie Erläuterungen während der Auktion werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne bzw. Zusicherung von Eigenschaften gemäß §§ 434 ff. BGB dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über Ursprung,
Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Beschreibungen der zu versteigernden Gegenstände
stammen ausschließlich von dem jeweiligen Einlieferer.
3. Schadensersatzansprüche gegen die Auktionshaus Antik Vegesack GmbH & Co. KG wegen Rechts- und
Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit haben.
4. Der Ablauf der Versteigerung liegt in den Händen des Versteigerers. Er legt die Reihenfolge der
zur Versteigerung gelangenden Gegenstände fest. Der Versteigerer ist berechtigt, die im
Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie
Katalognummern zu trennen, mehrere Gegenstände zusammenzufassen und diese gemeinsam
aufzurufen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit Preisen.
Gesteigert wird in der Regel in Schritten ab 10€, je nach Betrag auch höher ´, siehe Auflistung.
5. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene
verbindlich. Geben mehrere Personen ein Gebot in gleicher Höhe ab, so ist der Versteigerer
berechtigt, über den Zuschlag durch das Los zu entscheiden. Bei Zweifeln über den Zuschlag kann
der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters
wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Die Gebote werden unbedingt abgegeben. Ein
einmal abgegebenes Höchstgebot kann nicht zurückgenommen werden. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen oder den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot zu erteilen, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht weiter gelten lassen will.
6. Bietaufträge können auch schriftlich erteilt werden. In diesem Fall hat der Bieter den
Versteigerungsgegenstand genauestens zu bezeichnen und seinen vollständigen Namen und
Adresse zu hinterlegen. Bietaufträge müssen schriftlich erteilt werden, wobei sich der Versteigerer bei nicht bekannten Auftraggebern vorbehält, eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
7. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den
Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten
Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere
Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen.
Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht
sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den Gegenstand neu anbieten. Schriftliche und
fernmündliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Die abgegebenen
Summen gelten als Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag gehen
Besitz und Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum erst bei
vollständigem Zahlungseingang. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen
an sein Angebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den
vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Nimmt der Käufer die Sache nicht zur festgesetzten Zeit ab oder geht
seine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag, und der
Versteigerer kann ohne Fristsetzung wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Unabhängig davon kann er den Gegenstand freihändig verkaufen.
Rechte des Einlieferers kann der Versteigerer nur in dessen Namen geltend machen. Jeder Bieter
kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
9. Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 26% des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auf das Aufgeld. Mit Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Kaufgegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des
Versteigerungsgutes.
11. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen an.
12. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen unberührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vorgänge aus der Versteigerung ist Bremen.
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