萨尔瓦多-达利(1904-1989 年)--"Etre dieu" (死亡之神 萨尔瓦多-达利的超现实歌剧,由 Manuel Wakhévitch 作曲,共分六幕,限量珍藏版(160/5000)。黑色盒装,内含 3 张木质光盘,覆盖金箔,皮革装订,有毡带保护。精装多语种文本。此版本是绝对原始的收藏品,从未播放过。 维基百科: 萨尔瓦多-达利(Salvador Dalí)是唯一一位为超现实歌剧诗歌《Être Dieu》撰写剧本的画家,该诗歌是对上帝本质的反思。达利于 1927 年与费德里科-加西亚-洛尔卡(Federico García Lorca)共同创作了这部歌剧,并于 1974 年在巴黎录制了唱片。Igor Wakhevitch 创作了音乐,西班牙作家 Manuel Vázquez Montalbán 在与达利达成一致后将文本写在了纸上。
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萨尔瓦多-达利(1904-1989 年)--"Etre dieu" (死亡之神 萨尔瓦多-达利的超现实歌剧,由 Manuel Wakhévitch 作曲,共分六幕,限量珍藏版(160/5000)。黑色盒装,内含 3 张木质光盘,覆盖金箔,皮革装订,有毡带保护。精装多语种文本。此版本是绝对原始的收藏品,从未播放过。 维基百科: 萨尔瓦多-达利(Salvador Dalí)是唯一一位为超现实歌剧诗歌《Être Dieu》撰写剧本的画家,该诗歌是对上帝本质的反思。达利于 1927 年与费德里科-加西亚-洛尔卡(Federico García Lorca)共同创作了这部歌剧,并于 1974 年在巴黎录制了唱片。Igor Wakhevitch 创作了音乐,西班牙作家 Manuel Vázquez Montalbán 在与达利达成一致后将文本写在了纸上。
eneral terms and conditions<h3>AGB</h3><p><strong>Versteigerungsbedingungen</strong></p><p>Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie des anschließenden Nach- und Freihandverkaufs werden folgende Bedingungen anerkannt:</p><p>1. Das Kunstauktionshaus Schloß Hagenburg führt die Versteigerung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers durch. Die Mehrwertsteuer entfällt nur auf die Provision. Ist eine Katalognummer mit einem Stern versehen, so wird das Objekt im eigenen Namen für fremde Rechnung versteigert. Bei einem Verkauf ist dann die MwSt. auf die Gesamtsumme aus Zuschlag und Aufgeld fällig.</p><p>2. Die Katalogbeschreibungen, wie auch mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen, sichern keine Eigenschaften im Sinne von § 459 ff BGB zu. Dies gilt auch für jegliche Angaben über Zustand, Alter, Ursprung, Autenzität, Echtheit, Zuschreibung, sowie Katalog schätzpreise. Sie sind als Meinungsäußerung, nicht jedoch als Tatsache anzusehen. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen gleich welcher Art, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verwechslung geht mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.</p><p>3. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder ausserhalb der Reihenfolge auszubieten.</p><p>Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelmäßig wird um 10% gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über die betreffende Katalog-Nummer wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter (gem. § 158 BGB) auf die Dauer von sechs Wochen ab dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es.</p><p>Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird wirksam, wenn der Versteigerer das Gebot innerhalb von sechs Wochen nach dem Tag der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnung bestätigt. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.</p><p>4. Schriftliche Kaufverträge werden vom Versteigerer gewissenhaft, ohne Extraberechnung, aber ohne Gewähr ausgeführt. Schriftliche Bietaufträge müssen 1 Tag vor der Versteigerung eingegangen sein. Die gebotenen Preise beinhalten nicht das Aufgeld und die MwSt. Maßgeblich ist die Katalognummer, nicht die Bezeichnung des Gegenstandes. Jedes Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. Der erteilte Bietauftrag ist unwiderruflich und verbindlich und hat Gültigkeit für die Auktion und den anschließenden Nach- und Freihandverkauf. Er erlischt 8 Wochen nach der Auktion.</p><p>a) Telefonisches Mitsteigern auf bestimmte Objekte setzt bei den einzelnen Positionen jeweils einen Mindest-Katalogpreis von € 750 voraus. Telefonische Gebote müssen vor der Auktion schriftlich bestätigt werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Bieter mit der Aufzeichnung des Telefongespräches einverstanden. Sollte die telefonische Verbindung nicht zustande kommen oder die Verbindung während des Bietablaufs unterbrochen werden, so ist der Versteigerer bevollmächtigt, bis zum im Katalog abgedruckten Schätzpreis für den Telefonbieter zu bieten. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die Bearbeitung der Gebote. Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonleitung oder Übermittlungsfehler.</p><p>5. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich vor der Versteigerung eine Bieternummer geben zu lassen und Name und Adresse zu hinterlassen. Der Bieter hat in eigenem Interesse auf das ihm übergebene Nummernschild zu achten, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann ihn aber auch ohne Angabe von Gründen verweigern. Im Falle einer solchen Verweigerung des Zuschlages, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben, entscheidet das Los.</p><p>6. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung (gem.§ 446, 447 BGB) des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.</p><p>7. Gem. § 25a UStG unterliegen alle Lieferungen der Differenzbesteuerung: Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 20% an den Versteigerer zu entrichten, zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzl. MwSt.. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Die Forderung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.</p><p>8. Für innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferungen ist die Steuer befreiung ausgeschlossen. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer wird dem Käufer die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt.</p><p>9. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist in bar einzuzahlen. Bei Erwerb durch schriftliches oder telefonisches Gebot wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Zahlungen sind in Euro an den Versteigerer zu leisten. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Nimmt er diese an, so gehen etwaige Kursverluste sowie Bankspesen zu Lasten des Käufers. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach geleisteter Barzahlung ausge</p>
General terms and conditions (EN)
Sale information
Catalog
+4950337251
Exposition des lots
eneral terms and conditions<h3>AGB</h3><p><strong>Versteigerungsbedingungen</strong></p><p>Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie des anschließenden Nach- und Freihandverkaufs werden folgende Bedingungen anerkannt:</p><p>1. Das Kunstauktionshaus Schloß Hagenburg führt die Versteigerung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers durch. Die Mehrwertsteuer entfällt nur auf die Provision. Ist eine Katalognummer mit einem Stern versehen, so wird das Objekt im eigenen Namen für fremde Rechnung versteigert. Bei einem Verkauf ist dann die MwSt. auf die Gesamtsumme aus Zuschlag und Aufgeld fällig.</p><p>2. Die Katalogbeschreibungen, wie auch mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen, sichern keine Eigenschaften im Sinne von § 459 ff BGB zu. Dies gilt auch für jegliche Angaben über Zustand, Alter, Ursprung, Autenzität, Echtheit, Zuschreibung, sowie Katalog schätzpreise. Sie sind als Meinungsäußerung, nicht jedoch als Tatsache anzusehen. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen gleich welcher Art, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verwechslung geht mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.</p><p>3. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder ausserhalb der Reihenfolge auszubieten.</p><p>Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelmäßig wird um 10% gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über die betreffende Katalog-Nummer wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter (gem. § 158 BGB) auf die Dauer von sechs Wochen ab dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es.</p><p>Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird wirksam, wenn der Versteigerer das Gebot innerhalb von sechs Wochen nach dem Tag der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnung bestätigt. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.</p><p>4. Schriftliche Kaufverträge werden vom Versteigerer gewissenhaft, ohne Extraberechnung, aber ohne Gewähr ausgeführt. Schriftliche Bietaufträge müssen 1 Tag vor der Versteigerung eingegangen sein. Die gebotenen Preise beinhalten nicht das Aufgeld und die MwSt. Maßgeblich ist die Katalognummer, nicht die Bezeichnung des Gegenstandes. Jedes Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. Der erteilte Bietauftrag ist unwiderruflich und verbindlich und hat Gültigkeit für die Auktion und den anschließenden Nach- und Freihandverkauf. Er erlischt 8 Wochen nach der Auktion.</p><p>a) Telefonisches Mitsteigern auf bestimmte Objekte setzt bei den einzelnen Positionen jeweils einen Mindest-Katalogpreis von € 750 voraus. Telefonische Gebote müssen vor der Auktion schriftlich bestätigt werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Bieter mit der Aufzeichnung des Telefongespräches einverstanden. Sollte die telefonische Verbindung nicht zustande kommen oder die Verbindung während des Bietablaufs unterbrochen werden, so ist der Versteigerer bevollmächtigt, bis zum im Katalog abgedruckten Schätzpreis für den Telefonbieter zu bieten. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die Bearbeitung der Gebote. Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonleitung oder Übermittlungsfehler.</p><p>5. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich vor der Versteigerung eine Bieternummer geben zu lassen und Name und Adresse zu hinterlassen. Der Bieter hat in eigenem Interesse auf das ihm übergebene Nummernschild zu achten, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann ihn aber auch ohne Angabe von Gründen verweigern. Im Falle einer solchen Verweigerung des Zuschlages, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben, entscheidet das Los.</p><p>6. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung (gem.§ 446, 447 BGB) des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.</p><p>7. Gem. § 25a UStG unterliegen alle Lieferungen der Differenzbesteuerung: Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 20% an den Versteigerer zu entrichten, zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzl. MwSt.. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Die Forderung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.</p><p>8. Für innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferungen ist die Steuer befreiung ausgeschlossen. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer wird dem Käufer die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt.</p><p>9. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist in bar einzuzahlen. Bei Erwerb durch schriftliches oder telefonisches Gebot wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Zahlungen sind in Euro an den Versteigerer zu leisten. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Nimmt er diese an, so gehen etwaige Kursverluste sowie Bankspesen zu Lasten des Käufers. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach geleisteter Barzahlung ausge</p>
General terms and conditions (EN)
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Exposition des lots