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November 19 | 10:00 PM
RR Auction

7152 - Von Julius Streicher in Nürnberg unterzeichnetes Dokument, in dem er jede Verantwortung für die „Kristallnacht“ zurückweist

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USD 300 (€269)

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USD 2,000 - 3,000 (€1,700 - 2,700)

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Von Julius Streicher in Nürnberg unterzeichnetes Dokument, in dem er jede Verantwortung für die „Kristallnacht“ zurückweist Teilweise gedrucktes Dokument, auf Deutsch, eine Seite, 8 x 12, 18. Februar 1946. Dokument mit der Überschrift (übersetzt): „Das Internationale Militärtribunal, Antrag des Angeklagten auf Vorladung eines Zeugen“, verfasst im Rahmen der Vorbereitung seiner Verteidigung für die Nürnberger Prozesse. Streicher und sein Verteidiger beantragen die Vernehmung von „Friedrich Strobel, Rechtsanwalt“, und verweisen dabei auf dessen Kenntnis, dass „Streicher am 3. Dezember 1938 vor der Nationalsozialistischen Juristenliga sprach und im Verlauf seines Vortrags erklärte, dass die Demonstration gegen die jüdische Bevölkerung, die in der Nacht vom 9. auf den 10. November stattfand, eine völlig verfehlte Maßnahme sei, dass die weltweite Judenfrage auf diese Weise nicht gelöst werden könne, sondern nur eine ungünstige Gegenreaktion hervorrufen würde“ und „dass Streicher in seinem ‚Stürmer‘-Verlag den Vorschlag unterbreitete, die Insel Madagaskar als Ansiedlungsgebiet für die Juden in Betracht zu ziehen.“ Am Ende mit Bleistift von Julius Streicher unterzeichnet und von seinem Verteidiger gegengezeichnet. Auf Archivpapier hinterlegt und in gutem Zustand, das Papier wurde fachgerecht gereinigt. Mit einer zeitgenössischen englischen Übersetzung. Streichers Antrag offenbart die eng gefasste Verteidigungsstrategie, die er in Nürnberg aufzubauen versuchte. Als Herausgeber der gewalttätig antisemitischen Zeitung „Der Stürmer“ behauptete er nicht, sich gegen die Judenverfolgung durch das NS-Regime gewandt zu haben; stattdessen versuchte er darzulegen, dass er die „Kristallnacht“ als taktischen Fehler kritisiert hatte. Über Friedrich Strobel hoffte Streicher nachweisen zu können, dass er das Pogrom vom November 1938 als „völlig verfehlte Maßnahme“ bezeichnet hatte, da es eine „ungünstige Gegenreaktion“ hervorgerufen habe, während er auf den sogenannten Madagaskar-Plan als Beweis dafür verwies, dass er Massenverschleppungen einer solchen öffentlichen Gewalt vorzog. Strobel sagte schließlich am 30. April 1946 aus, doch seine Aussage half Streicher kaum. Strobel erinnerte sich an Streichers Äußerungen aus dem Jahr 1938 und sagte aus, dieser habe erklärt: „Ich hätte diese Aktion nicht auf diese Weise durchführen sollen. Auf diese Weise ist es unmöglich, gegen eine Macht wie das Weltjudentum zu kämpfen.“ Noch schädlicher war, dass Strobel in Frage stellte, ob Streichers Kritik einen echten Einwand gegen das Pogrom widerspiegelte, und stattdessen andeutete, dass Eitelkeit, politischer Groll oder die Sorge, dass die rasche ‚Ausrottung der Juden‘ Streichers eigene Bedeutung schmälern könnte, hinter seinen Äußerungen steckten. Das Tribunal stufte diesen Teil der Aussage als Meinungsäußerung ein, und andere Teile von Strobels Aussage wurden später als irrelevant gestrichen. Diese Episode unterstreicht die Schwäche von Streichers Verteidigung: Sein Einwand richtete sich nicht gegen die antisemitische Verfolgung an sich, sondern gegen die Methode und den Zeitpunkt ihrer Durchführung. Er wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund seiner anhaltenden Anstiftung zur Verfolgung und Ermordung von Juden verurteilt und am 16. Oktober 1946 durch den Strang hingerichtet.

Text translated by DeepL.
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Auction details

RR-Auktion: Zweiter Weltkrieg
Thursday, November 19
10:00 PM
1 NH-101A Suite 3, Amherst, NH 03031, United States
03031 Amherst, United States
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