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BORGOGNA. 1752. (IMPOSTA DI SUCCESSIONE). “Sentenza del Consiglio di Stato del RE, che reintegra nelle loro funzioni i sostituti dei procuratori del re, i procuratori candidati, notai, ufficiali giudiziari, sergenti e geometri reali, che non hanno interamente pagato l’imposta ereditaria stabilita dalle Dichiarazioni del 3 dicembre 1743 e del 12 gennaio 1745.» del 7 ottobre 1752. e Ordinanza di Jean François JOLY DE FLEURY, cavaliere, Intendente di BORGOGNA, BRESSE, BUGET, VALROMEY e GEX. Vignetta reale e caplettera. Stampato a DIJON (21), presso Pierre DE SAINT, unico stampatore del Re in BORGOGNA. Foglio (46 x 36) Condizione A.
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