Asia Varia
Nagel Auktionen - 49711649690 - Email
Subasta:
Primer día (Lote 1 - 972)
819 | Tibet - Nepal - Himalaya - China (Lote 1 - 168)
7 de diciembre 2023, 9.30 AM
819 | Seis Continentes (Lote 610 - 792)
7 de diciembre de 2023, hacia las 15.00 horas
Segundo día (Lote 1000 - 2303)
819 | Asia Varia
8 de diciembre de 2023, 9.30 AM
Ver:
3 al 6 de diciembre 2023, 10 AM - 5 PM
Auction:
Day One (Lot 1 – 972)
819 | Tibet – Nepal – Himalaya – China (Lot 1 – 168)
December 7th 2023, 9.30 AM
819 | Six Continents (Lot 610 – 792)
December 7th 2023, c. 3.00 PM
Day Two (Lot 1000 – 2303)
819 | Asia Varia
December 8th 2023, 9.30 AM
Viewing:
December 3rd to 6th 2023, 10 AM - 5 PM
Exposition des lots
Versteigerungsbedingungen 09/20
Die Versteigerung erfolgt im Namen der NAGEL AUKTIONEN GmbH (im folgenden „Versteigerer“ genannt). Die Auktionatoren handeln als deren Vertreter. Sie sind gemäß § 34 Abs. 5 GewO öffentlich
bestellte und vereidigte Versteigerer. Die Versteigerung wird damit zu einer öffentlichen Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3, S. 1 BGB.
1. Grundlagen der Versteigerung Der Versteigerer versteigert in einer öffentlichen Versteigerung
i.S. des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der
Einlieferer (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Mit der Teilnahme an der Auktion werden die
nachstehenden Versteigerungsbedingungen des Versteigerers anerkannt.
2. Mängel a) Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung
besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind nach
bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sie dienen lediglich der Information und sind nicht Teil
der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände im Sinne des § 434 BGB und sind insbesondere
auch keine Garantie im Sinne des § 443 BGB. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche
Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf. Wird zusätzlich ein
Internetkatalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich.
Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass fehlende
Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Der Versteigerer behält sich vor,
Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der
Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen
Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen. Alle Gegenstände
werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden.
b) Der Versteigerer verpflichtet sich bei Sach- und Rechtsmängeln Ansprüche, die innerhalb von 12
Monaten nach dem Zuschlag geltend gemacht werden nach seiner Wahl an den Käufer abzutreten
oder gegenüber dem Einlieferer direkt zu erheben. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer die
Auktionsrechnung bezahlt hat. Die Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Einlieferer trägt der
Käufer, soweit der Versteigerer vom Einlieferer keine Kostenerstattung erhält. Zur Geltendmachung
eines Sachmangels ist die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen, welches
den Mangel nachweist, auf Kosten des Käufers erforderlich. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme
des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Zuschlagspreis Zug um
Zug gegen Rückgabe des Gegenstandes. Der Käufer bleibt zur Entrichtung des Aufgeldes als
Dienstleistungsentgelt verpflichtet. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Rechts- und
Sachmängeln ausgeschlossen, sofern dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Eine etwaige
Haftung des Versteigerers für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.
3. Gebote a) Saalgebote Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift
anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er
zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion eine Depot-
Zahlung zu hinterlegen. b) Ferngebote Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicher zu stellen,
müssen diese auf dem dafür vorgesehenen Formular - mindestens 48 Stunden vor Beginn des ersten
Auktionstages beim Versteigerer eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist
die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Mit der
Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter
regelmäßig zu erreichen ist. Das Gebot beschränkt sich ausschließlich auf die angegebene Lot-
Nummer. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen,
der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden
entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies
geschieht nur für Lots mit einem Schätzpreis ab Euro 750,-. Voraussetzung für die telefonische
Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spätestens 48 Stunden vor Beginn des ersten
Auktionstages beim Versteigerer eingeht. Bei bestimmten Auktionen ist die Abgabe eines Online-
Gebots möglich (www.auction.de); hierzu ist eine Registrierung mind. 48 Std. vor Beginn des ersten
Auktionstags erforderlich. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen
oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie die ordnungsgemäße
Übermittlung und den (rechtzeitigen) Zugang von Onlineangeboten an den Auktionator. Maßgeblich
für die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Saalgeschehen (z.B. hinsichtlich Berichtigungen
gem. Ziff. 2 a). Verbindlich sind lediglich die im Saal wiedergegebenen Gebote. In jedem Fall ist der
Bieter für den Zugang des Gebotes beweispflichtig. c) Behandlung der Gebote und Zuschlag Der
Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn
Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebotes entsprechenden
Sicherheiten vor der Auktion erbringen können. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das unmittelbar
zuvor abgegebene Gebot verbindlich. d) Der Versteigerer behält sich bei Vorliegen eines
sachlichen Grundes das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern. Die Lotnummer ist die Nummer, unter
der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind
oder im Freihandverkauf angeboten werden. e) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den
Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf
kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der
Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder
wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht
gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und
den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor
Aufruf des nächsten Lots zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer
den Zuschlag verweigern. f) Der Schätzpreis ist in der Regel kein Limit. Der Zuschlag kann auch unter
dem Schätzpreis erfolgen. Zum Schutz des eingelieferten Gegenstandes ist der Versteigerer berechtigt,
unterhalb des vereinbarten Limits den Zuschlag an den Einlieferer zu erteilen. In diesem Falle entsteht
ein Rückgang. g) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht oder bestehen sonstige
wichtige Gründe, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der
Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter
zugeschlagen oder im Nachverkauf veräußert werden. Gebote mit UV-Zuschlägen sind für Bieter 5
Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Insbesondere sind jegliche Ansprüche
des Bieters gegen den Versteigerer ausgeschlossen, wenn der UV-Zuschlag nicht ausgeführt wird. h)
Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des
Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames
Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. i) Mit dem Zuschlag durch den
Versteigerer wird der Bieter zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung verpflichtet. Das
Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen
des Versteigerers an den Käufer über. Bei Zahlung durch Scheck wird erst die vorbehaltlose
Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. Erfüllung gewertet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
j) Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur
Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem.
§§ 312b ff BGB finden keine Anwendung. Für den Nachverkauf gelten die Versteigerungsbedingungen
entsprechend.
4. Kaufpreis, Umsatzsteuer a) Die Lieferungen unterliegen im Regelfall der Differenzbesteuerung
gem. §25a UstG: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld in Höhe von 29,5% erhoben. In diesem
Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Ust.) auf die Gesamtdifferenz enthalten. Die Umsatzsteuer
wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Bei Einlieferungen z.B. aus Drittländern, die mit
Einfuhrumsatzsteuer belastet sind (Kennzeichnung durch * bei der Lot-Nr.), erfolgt die Fakturierung
mit der Regelbesteuerung: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 24,5% erhoben. Auf die
Zuschlagsumme zzgl. Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten.
b) Besteht die Notwendigkeit zur Einholung von CITES-Bescheinigung zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
vom Vermarktungsverbot von Gegenständen, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, so gehen
hierfür anfallende Kosten zu Lasten des Käufers. Zusätzlich wird eine Bearbeitungspauschale von
100,00 € pro Lot, ebenso eine Pauschale von 100,00 € pro Lot für die Erstellung von
Ausfuhrpapieren erhoben. Eine Garantie für die Genehmigungserteilung (CITES, Artenschutz,
Ausfuhr) wird nicht gegeben. c) Der Käufer zahlt die Hälfte des gesetzlichen Folgerechts nach der
Staffel des § 26 UrhG sowie die Hälfte der Abgabe an die Künstlersozialkasse. d) Die gesetzliche
Umsatzsteuer beträgt z.Zt. 19%. Gegenstände, die im Katalog durch * vor dem Schätzpreis gekennzeichnet
sind, unterliegen im Falle der Regelbesteuerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 7%.
e) Für innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferungen ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen. Bei
Ausfuhrlieferungen in Drittländer wird dem Käufer die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem
Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt. f) Während oder unmittelbar nach der
Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine nachträgliche
Umschreibung der Rechnung auf Kundenwunsch ist kostenpflichtig.
5. Fälligkeit, Zahlung und Verzug a) Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Käufer haben
den Endpreis (Zuschlagpreis zuzüglich Aufgeld und Umsatzsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag
an den Versteigerer zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben,
wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten aus anderen, auch früheren Geschäften der laufenden
Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn
diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer, sofern er Unternehmer ist, verzichtet
auf das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB. b) Bei Zahlungsverzug werden
Verzugszinsen berechnet; ihre Höhe beläuft sich bei privaten Käufern (Verbrauchern) auf 5% über
dem Basiszinssatz der EZB p.a., bei gewerblichen Käufern (Unternehmern) auf 8% über dem
Basiszinssatz p.a. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und
Einlösungsentgelte zu Lasten des Käufers. Außerdem kann der Versteigerer den Käufer auf
Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann er nach der
zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung
erheben, es sei denn der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer
Höhe entstanden ist. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trägt der Käufer
(auch) soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfähig sind. Ist der Käufer
in Zahlungsverzug, kann der Versteigerer nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag
zurücktreten und statt der Schadenspauschale Ersatz des konkreten Schadens verlangen. Dieser
kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion mit einem nach pflichtgemäßem
Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige
Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten
der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen
hat. Auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm
vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden
sämtliche Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig.
6. Abholung, Versendung, Einlagerung a) Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort
nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Käufer, die schriftlich, telefonisch oder online an
der Versteigerung teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang
der Rechnung abholen. Ersteigerte Gegenstände werden jedoch erst mit vollständigem Ausgleich
aller Forderungen herausgegeben. b) Gerät der Käufer mit der Annahme in Verzug, so ist der
Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern.
Der Käufer trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Für die Einlagerung wird pro Objekt
und Tag ein Kostenersatz von bis zu Euro 6,- (zuzgl. Umsatzsteuer) bzw. der Satz des
Lagerunternehmens berechnet. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht
bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind. Der Termin für die Herausgabe eingelagerter Sachen ist
mit dem Versteigerer bzw. benannten Dritten abzustimmen. c) Die Versendung, Verpackung und
Versicherung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers; der Versteigerer
ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandaufträge werden nur ausgeführt, wenn
dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom Käufer unterschriebene
Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle übrigen
Forderungen des Versteigerers bezahlt sind.
7. Haftung Wegen sonstiger Schäden des Bieters/Ersteigerers haftet der Versteigerer nur, wenn diese
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen oder wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bieters/Ersteigerers durch
den Versteigerer beruhen.
8. Allgemeines a) Diese Bedingungen, die mit der Teilnahme an der Auktion anerkannt werden,
regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter bzw. Käufer und dem Versteigerer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Käufers haben keine Geltung. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. b)
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist ausschließlich Stuttgart. Es
gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. c) Sollten eine oder
mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. d) Soweit die
Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist ausschließlich die deutsche Fassung
maßgebend. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen.
Uwe Jourdan
Öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
NAGEL AUKTIONEN GmbH,
Amtsgericht Stuttgart (HRB 777298),
Geschäftsführender Gesellschafter: Uwe Jourdan
Öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
Neckarstraße 189–191 | 70190 Stuttgart
Tel.: +49-(0)711/649 69 - 0
Fax: +49-(0)711/649 69 - 696
[email protected] | www.auction.de
BW Bank AG, Stuttgart
BIC: SOLADEST600
IBAN: DE44 6005 0101 0405 3577 05