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TARN-ET-GARONNE. PROVINCIA DE MONTAUBAN (82). ADUANA. 1737. DECISIÓN del Consejo de Estado del Rey, por la que se ordena que todo el ganado que llegue al Reino procedente de países extranjeros, hasta el último día de diciembre de 1738, quede exento de derechos de entrada. De 18 de junio de 1737. Ejecutado por Pierre PAJOT, intendente de la Generalidad de Montauban. Viñeta y letra capital. Impreso en Montauban, en la imprenta de J. Teulières. Cartel (38 x 48) Estado C (manchas de humedad)
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