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EVENEPOEL, Henri Corneille Grabdenkmal der Grafen van der Stegen aus dem Kloster der Riches-Claires in Brüssel. Beglaubigte Kopie und Übergabeurkunde. Brüssel, 18. Dezember 1784, ca. 81 x 41 cm (Sichtmaß), auf Pergament, auf der Vorderseite Zeichnung mit Feder, brauner Tinte und Aquarellfarben mit Beglaubigung in französischer Sprache, Steuermarke vom Jahr 1784 und Siegel unter dem Papier, auf der Rückseite Text in französischer Sprache mit eigenhändiger Unterschrift sowie rotes Wachssiegel (einige minimale Flecken und leichte Verschmutzungen). In einem beidseitig verglasten Rahmen. Spektakuläre, fein ausgeführte Farbdarstellung eines Marmorgrabsteins im Barockstil, verziert mit etwa dreißig Wappen. Dieses Grabdenkmal war in der Kirche des Klosters der „Grandes Claires“ (oder „Riches Claires“) in Brüssel errichtet worden (die Inschrift ist auf das Jahr 1723 datiert). Das Kloster wurde 1783 von Joseph II. geschlossen, und infolge des kaiserlichen Edikts vom 26. Juni 1784 über die Grabstätten wurden diese abgetragen oder zerstört. Auf der Rückseite unseres Dokuments befindet sich die Urkunde, unterzeichnet von Henri Corneille Evenepoel, Anwalt am Rat von Brabant, in seiner Eigenschaft als Verwalter der aufgelösten Klöster in der Stadt Brüssel und Vorsitzender des Ausschusses der Brüsseler Religionskasse. Er besiegelt die Übergabe des Grabsteins an Graf Jean-Baptiste van der Stegen, Kammerherr des Kaisers und Drossard von Brabant, ein hohes Justiz- und Verwaltungsamt des Herzogtums.
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