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„Lutherische oder ketzerische Thesen, die der Bruder Petrus Alexander, Prediger aus Regine [!], öffentlich [!] verkündete; Professor der Heiligen Theologie und dessen Urteil, das vom Gericht gefällt wurde“. [Brüssel 1545] Folio, Bifolium ca. 30,5 x 43 cm: [2] ff. (3 Seiten Text), Papier, hervorragende zeitgenössische Sekretariatskopie mit kalligraphischen Initialen, die in Rot und Gelb hervorgehoben sind (Kanten leicht ausgefranst oder eingerissen). Petrus Alexander (Arras 1498/1500 – London 1563), Doktor der Theologie (Sorbonne), berühmter Karmeliterprediger und Beichtvater von Maria von Ungarn, floh 1544 ins Elsass und 1545 nach Heidelberg, wo er 1546 zum Professor für Theologie ernannt wurde. Später war er als Prediger in der Schweiz (Lausanne) und in England (London) tätig. Obwohl Königin Maria an ihrem Brüsseler Hof lutherische Ideen duldete, wurde Alexander 1544 von den brabantischen Kirchenbehörden und vom Leuvener Theologen Petrus Curtius (Dekan von St. Peter, später erster Bischof von Brügge) der Ketzerei angeklagt. Das vorliegende Dokument enthält das endgültige Urteil des Geheimen Rates, das am 2. Januar 1545 in der St.-Gudula-Kirche in Brüssel verkündet wurde. Vgl. Biogr. nat. I: 217–219. - H. Rott, „Kaiser Karl V. und die Aufführung der Heidelberger Komödie ‚Eusebia‘ von 1550“, Neues Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg, S. 155–192. Beigefügt: eine moderne Abschrift und eine (niederländische) Zusammenfassung. (2 Stück)
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