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WALD und FORST. REVOLUTION. 2 Druckschriften: „Gesetz über die bisherigen Rechte auf Heizmaterial, Weidegang und sonstige Nutzungen, die in den Wäldern und anderen staatlichen Ländereien ausgeübt wurden, und das alle Verkäufe, die möglicherweise hinsichtlich dieser Rechte getätigt wurden, für nichtig erklärt. “ vom 27. März 1791 – Gedruckt in ROCHEFORT, 3 Seiten in-4°, Kopfbanner + „Gesetz über die Bewertung von Wäldern und Mooren. “ vom 20. Juli 1791 – Gedruckt in ALENÇON (Orne), 4 Seiten in-4°
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