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LOIRET. Privileg der PERÜCKENMACHER VON ORLÉANS. „Polizeisache. Zusammenfassung des Rechtsstreits zugunsten der Damenfriseure der Stadt Orléans, der Beklagten; gegen die Perückenmachermeister derselben Stadt, der Kläger. “ Aus der Druckerei von Jacob dem Älteren, Rue de l’Escrivinerie; 4 Seiten in-4°. „… die Perückenmachermeister dieser Stadt wagen es auch heute noch, die Fortsetzung des Urteils vom 24. Dezember 1789 zu beantragen, wonach die Beklagten dazu verurteilt werden sollen, den Klägern den Betrag von 36 Livres für achtzehn Monate zu zahlen… Ursprünglich hatten die Perückenmachermeister ein ausschließliches Privileg gegenüber Männern, nicht jedoch gegenüber Frauen: Die Köpfe des schönen Geschlechts waren ihrem Ehrgeiz entgangen…“
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