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PARIS. WEIN. CARCAN, MARQUE, GALÈRE. „Urteil des Parlamentsgerichts (von Paris), mit dem Leger RIQUET, Hafenwächter, und seine Frau Anne JACOB, nämlich den genannten RIQUET, zu Karank, Brandmal und Galeeren verurteilt, weil er während seiner Wache Wein aus den Fässern der Weinhalle entnommen hat; und die besagte JACOB zur Verbannung, weil sie sich am Diebstahl ihres Mannes beteiligt hat.“ vom 7. Juni 1760. „… Zur Sühne wird der genannte Riquet dazu verurteilt, am Pranger an einem Pfahl festgebunden zu werden, der zu diesem Zweck am Hafen der Weinhalle dieser Stadt aufgestellt wird, und dort von Mittag bis zwei Uhr zu verbleiben, wobei er vorne und hinten Schilder trägt, auf denen folgende Worte stehen (Soldat, Tag- und Nachtwächter an den Häfen dieser Stadt und Weindieb während seiner Wache) Anschließend soll er zu den Galeeren des Königs geführt und dort festgehalten werden, um dem genannten König (Ludwig XV.) sechs Jahre lang als Sträfling zu dienen, wobei ihm zuvor die drei Buchstaben G.A.L. auf die rechte Schulter eingebrannt werden … “ – Gedruckt in Paris bei P. G. Simon, Drucker des Parlaments, Rue de la Harpe, 1760; 4 Seiten in-4°.
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