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HONORARORDNUNG FÜR ÄRZTE UND CHIRURGEN... in Gerichtsverfahren: „Beschluss des Staatsrats des Königs, der die Grundlage festlegt, nach der die Honorare von Zeugen, Ärzten, Chirurgen und anderen Personen bemessen werden, die angehört werden und deren Dienste in den auf Kosten Seiner Majestät durchgeführten Verfahren erforderlich sind.“ – vom 23. Juli 1742 – Initialbuchstabe – Gedruckt in POITIERS (Vienne), bei Jacques FAULCON, dem einzigen Drucker des Königs. 4 Seiten in-4°, ungebunden.
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