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MILIZSOLDATEN. 1737. „Verordnung des Königs, die es Milizsoldaten untersagt, sich vor Ablauf ihres Dienstes in der Miliz in die Regimenter der regulären Truppen einzutreten, unter Androhung der GALEREN.“ Vom 10. Juli 1737. In Anbetracht der Verordnung von JOMARON, Schatzmeister von Frankreich, Kommissar, von Seiner Majestät in die DAUPHINÉ entsandt – Vignette des Dauphiné und Initial – Gedruckt in GRENOBLE (38) bei André FAURE, dem offiziellen Drucker des Königs, Rue du Palais, 1737. Plakat (38 x 50) Zustand A.
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