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Von Walther Funk in Nürnberg unterzeichnetes Dokument: „Funk war niemals im Konzentrationslager Dachau oder in einem anderen derartigen Lager“ Teilweise gedrucktes Dokument, auf Deutsch, eine Seite, 8 x 12,25, ohne Datum, aber circa 1946. Das Dokument trägt die Überschrift (übersetzt): „Der Internationale Militärgerichtshof, Antrag des Angeklagten auf Ladung eines Zeugen“ und wurde im Rahmen der Vorbereitung seiner Verteidigung für die Nürnberger Prozesse verfasst. Funk und sein Verteidiger, Fritz Sauter, beantragen die Vernehmung von „Dr. Schwedler, Direktor der Reichsbank“, und führen dessen Kenntnis der folgenden Tatsachen an: „Dieser Zeuge kann bestätigen, dass er jahrelang ständig in der Gesellschaft des Angeklagten Funk war, insbesondere auf Reisen (wenn sie gemeinsam reisten), dass er vor allem auch alle Vorkehrungen für die Reisen des Angeklagten Funk traf und dass er folglich aussagen kann, dass nach seinem Wissen Funk niemals ein Konzentrationslager besucht hat, insbesondere nicht das in Dachau, und dass der Angeklagte Funk niemals an einer Finanzministerkonferenz teilgenommen hat, egal wo. Diese Tatsachen sind für meine Verteidigung aus folgenden Gründen von Bedeutung: Der Zeuge Dr. Blaha hat in seiner Aussage im vorliegenden Verfahren erklärt, ihm sei berichtet worden, der Angeklagte Funk habe einmal das Konzentrationslager Dachau besucht. Tatsächlich war Funk jedoch nie im Konzentrationslager Dachau oder in einem anderen derartigen Lager. Durch die Aussage des oben genannten Zeugen kann die Schilderung von Dr. Blaha entkräftet und als falsch entlarvt werden.“ Am Ende mit Bleistift von Walther Funk unterzeichnet. Auf einem leichten Karton hinterlegt und in sehr gutem bis gutem Zustand, wobei durch eine professionelle Reinigung offenbar das Datum und die Unterschrift von Sauter unkenntlich gemacht wurden. Dieser Antrag wurde speziell eingereicht, um die Aussage von Dr. Franz Blaha zu widerlegen, einem ehemaligen Häftling in Dachau, der ausgesagt hatte, man habe ihm erzählt, Funk habe das Lager einmal besucht. Funks Verteidigung argumentierte, Schwedler hätte als sein ständiger Begleiter sofort von einem solchen Besuch gewusst, und deutete ferner an, Blaha habe Funk mit einem anderen Nazi-Funktionär verwechselt oder sich auf unzuverlässige Hörensagen gestützt. Es stand viel auf dem Spiel: Funks Wissen darüber, dass die SS Goldzähne, Schmuck und andere Wertgegenstände, die den Lageropfern geraubt worden waren, in die Reichsbank einfließen ließ, stand im Mittelpunkt seiner Anklage, und die Widerlegung eines persönlichen Lagerbesuchs war von zentraler Bedeutung für seine Behauptung der „plausiblen Abstreitbarkeit“. Das Tribunal ließ sich davon nicht überzeugen. Funk wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund seiner umfassenden institutionellen Rolle bei der Ausbeutung besetzter Gebiete und der Finanzierung der nationalsozialistischen Kriegsmaschinerie für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt.
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