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Autographische Notiz von Alfred Jodl an Hans Frank zum deutschen Zivilrecht in Nürnberg, mit Franks handschriftlicher Antwort ANS in Bleistift, in deutscher Sprache, oben signiert mit „Jodl“ und am Ende mit den Initialen „J.“ abgezeichnet, eine Seite, 8 x 6,5, ohne Datum, aber circa 1945–1946. Handschriftlicher Brief an Dr. Hans Frank, vollständiger Wortlaut (übersetzt): „Können Sie mir bitte die folgende Frage beantworten (vielen Dank im Voraus): Kann eine verheiratete Frau gemäß der letzten gültigen Ausgabe des in Deutschland veröffentlichten Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Bankkonto jeglicher Art eröffnen, ohne die Erlaubnis oder Vollmacht ihres Ehemanns?“ Darunter antwortet Frank: „Grundsätzlich: Nein. Aber mit Hilfe des Gerichts (Ermessensbefugnis) kann die erforderliche Genehmigung durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden.“ In sehr gutem Zustand. Dieser kurze Austausch bietet einen ungewöhnlichen Einblick in den Alltag der Angeklagten in Nürnberg: Alfred Jodl wendet sich an Hans Frank – Hitlers ehemaligen Rechtsberater und Generalgouverneur des besetzten Polens –, um eine Stellungnahme zu einem obskuren Punkt des deutschen Zivilrechts einzuholen. Die Alltäglichkeit der Frage ist angesichts der Umstände bemerkenswert: Beide Männer standen damals vor dem Internationalen Militärtribunal wegen schwerwiegender Vorwürfe im Zusammenhang mit dem NS-Regime und dem Krieg vor Gericht. Frank wurde schließlich wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, während Jodl in allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden wurde; beide wurden zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 in Nürnberg gehängt.
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