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Von Alfred Jodl in Nürnberg unterzeichnetes Dokument, in dem er um Zeugenaussagen bittet, um „mich von dem Vorwurf zu entlasten, Frankreich vor dessen Kriegserklärung angreifen zu wollen“ Teilweise gedrucktes Dokument in deutscher Sprache, unterzeichnet mit „A. Jodl“, eine Seite, 8 x 12, 14. November 1945. Dokument mit der Überschrift (übersetzt): „Der Internationale Militärgerichtshof, Antrag des Angeklagten auf Vorladung eines Zeugen“, verfasst im Rahmen der Vorbereitung seiner Verteidigung für die Nürnberger Prozesse. Jodl und sein Verteidiger, Franz Exner, beantragen die Zeugenaussage von „Hans von Greiffenberg, General der Infanterie“, unter Berufung auf dessen Kenntnis folgender Tatsachen: „1. Über die Art und Weise, wie ich die Griechen vor den strengeren italienischen Waffenstillstandsbedingungen geschützt habe; 2. Dass die Pläne für den Einmarsch in Frankreich und Belgien erst nach dem Polenfeldzug ausgearbeitet wurden.“ Jodl macht geltend, dass die Zeugenaussage „meine Persönlichkeit charakterisieren“ und „mich von dem Vorwurf entlasten wird, Frankreich vor dessen Kriegserklärung angreifen zu wollen“. Am Schluss mit Füllfederhalter von Alfred Jodl unterzeichnet und von seinem Verteidiger Franz Exner gegengezeichnet. Auf einem leichten Karton hinterlegt und in sehr gutem bis gutem Zustand, mit leichten Feuchtigkeitsflecken in der oberen Hälfte. Als Chef des Operationsstabs des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) war Jodl während des gesamten Krieges eng in die deutsche Militärplanung eingebunden. In Nürnberg versuchte seine Verteidigung nachzuweisen, dass die Operationspläne für den Einmarsch in Frankreich, Belgien und die Niederlande erst nach Abschluss des Polenfeldzugs entwickelt worden seien, und stellte die Westoffensive als Reaktion auf die sich entwickelnde militärische Lage dar und nicht als Beweis für einen vorsätzlichen Angriffskrieg. Die Anklage widerlegte dieses Argument mit dokumentarischen Beweisen, darunter Jodls eigene zeitgenössische Aufzeichnungen, aus denen hervorging, dass Hitler und hochrangige Militärführer bereits lange vor dem Einmarsch in Polen mögliche Operationen gegen Frankreich und die neutralen Benelux-Staaten erörtert hatten. Greiffenbergs vorgeschlagene Zeugenaussage bezüglich Jodls Bemühungen, die italienischen Waffenstillstandsforderungen an Griechenland zu mildern, sollte ebenfalls als Beweis für Jodls persönliches Verhalten und seinen Charakter dienen. Das Tribunal wies Jodls Verteidigung letztendlich zurück und befand ihn in allen vier Anklagepunkten – Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – für schuldig. Er wurde zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet.
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