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Julius Streicher (2) In Nürnberg unterzeichnete Dokumente, in denen er seine Unschuld in Bezug auf die Reichspogromnacht beteuert: „Jede Gewalt gegen die Juden sollte strikt vermieden werden“ Zwei von Julius Streicher während der Vorbereitung seiner Verteidigung in Nürnberg unterzeichnete Anträge auf Zeugenvorladung, die Rücken an Rücken auf einem einzigen Kartonblatt befestigt sind: – Teilweise gedruckter DS, in englischer Sprache, eine Seite, 8 x 12, 25. November 1945. Das Dokument trägt die Überschrift: „Das Internationale Militärtribunal, Antrag des Angeklagten auf Vorladung eines Zeugen.“ Streicher und sein Verteidiger beantragen die Vernehmung von „Wurzbacher“ und erklären: „Am 31. März 1933 ließ Streicher im ‚Völkischen Beobachter‘ eine Mitteilung abdrucken …, dass jegliche Gewalt gegen die Juden strikt zu vermeiden sei, und erteilte diesen Befehl auch direkt an Wurzbacher …Streicher lehnte jegliche Beteiligung am ‚Judenprogramm‘ vom 8./9. November 1938 ab und zeigte sich sehr verärgert und empört darüber, dass solche Gewalttaten stattgefunden hatten. Der direkte Befehl zur Durchführung dieser Demonstration wurde von Obergruppenführer von Obernitz erteilt, der behauptete, Anweisungen aus Berlin zu haben.“ Am Ende mit Bleistift von Julius Streicher unterzeichnet und von seinem Verteidiger gegengezeichnet. – Teilweise gedrucktes DS, auf Deutsch, eine Seite, 8 x 12, 25. November 1945. Dokument mit der Überschrift: „Das Internationale Militärtribunal, Antrag des Angeklagten auf Ladung einer Zeugin.“ Streicher und sein Verteidiger beantragen die Vernehmung von „Frau Herrwerth“ und begründen dies wie folgt (übersetzt): „Ich nenne diese Zeugin, weil ihr Ehemann, Fritz Herrwerth, ihr in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1938 oder sehr bald danach von der zwischen mir und von Obernitz geplanten Demonstration gegen die Juden berichtet hat und dass aus diesem Bericht hervorgeht, dass ich jegliche Beteiligung an und jegliche Verantwortung für die beabsichtigte Aktion gegen die Juden abgelehnt habe.“ Am Ende mit Bleistift von Julius Streicher unterzeichnet und von seinem Verteidiger gegengezeichnet. Auf leichtem Karton aufgezogen und in gutem Zustand, mit einem kleinen Stück Papier, das an der unteren Ecke des Wurzbacher-Dokuments angebracht ist. Diese Anträge spiegeln ein zentrales Element von Streichers Verteidigung in Nürnberg wider: das Bestreben, sich persönlich von der Gewalt der Reichskristallnacht zu distanzieren und gleichzeitig seine früheren öffentlichen Äußerungen als Beweis dafür darzustellen, dass er körperliche Angriffe auf Juden abgelehnt habe. Indem er sich sowohl auf eine Erklärung gegen Gewalt aus dem Jahr 1933 als auch auf Zeugen berief, die die Verantwortung für das Pogrom vom November 1938 der SA-Führung zuschreiben konnten, die auf Befehl aus Berlin handelte, versuchte Streicher, seine eigene Rolle als Propagandist von der eskalierenden Verfolgung durch das Regime abzugrenzen. Das Tribunal wies diese Unterscheidung zurück und stellte fest, dass seine jahrelange hetzerische antisemitische Agitation in „Der Stürmer“ dazu beigetragen hatte, die Verfolgung und Ermordung von Juden anzustacheln; er wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
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