Pour modifier votre ordre d’achat,
contactez la maison de ventes.
Le prix de réserve est le prix minimum accepté par le vendeur. Les enchérisseurs ne peuvent pas voir ce prix. Pour pouvoir remporter un objet, vous devez soumettre la meilleure enchère, et atteindre ou dépasser le prix de réserve.
Les inscriptions sont closes pour cette vente. Vous ne pouvez pas enchérir
Les montants convertis sont fournis à titre indicatif uniquement. Seule la devise déterminée par la maison de ventes fait foi. Vous pouvez sélectionner une autre devise en allant dans la section "Préférences" de votre profil.
Frais incluant les frais de l'étude et de la plateforme. Pour plus de précisions, veuillez vous référer aux conditions générales de vente de la maison de ventes.
Von Wilhelm Keitel in Nürnberg unterzeichnetes Dokument, in dem die Aussage des Verfassers des „Nacht-und-Nebel“-Erlasses eingefordert wird Teilweise gedrucktes Dokument, in deutscher Sprache, eine Seite, 7,75 x 11,5, 5. November 1945. Dokument mit der Überschrift (übersetzt): „Der Internationale Militärgerichtshof, Antrag des Angeklagten auf Vorladung eines Zeugen“, erstellt im Rahmen der Vorbereitung seiner Verteidigung für die Nürnberger Prozesse. Keitel und sein Verteidiger beantragen die Zeugenaussage von „Ministerialdirektor Dr. Lehmann“ und verweisen dabei auf dessen Kenntnisse über „die Rechtsverwaltung in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten und über Verordnungen … die Ursprünge und Ziele des ‚Nacht-und-Nebel‘-Erlasses … Verstöße gegen internationale Abkommen bezüglich der Kriegsgepflogenheiten, die sowohl von unserer Seite als auch vom Gegner begangen wurden“.“ Keitel führt an, dass die Zeugenaussage relevant sei, da „die Anklageschrift der Wehrmacht und dem Oberkommando der Streitkräfte Verstöße gegen diese internationalen Abkommen vorwirft“. Am Ende mit Bleistift von Wilhelm Keitel unterzeichnet und von seinem Verteidiger gegengezeichnet. Auf leichtem Karton aufgezogen und in gutem Zustand. Keitels vorgeschlagener Zeuge, Dr. Rudolf Lehmann, war in einer einzigartigen Position, um auf einen der schwerwiegendsten Punkte der Anklage einzugehen. Als Leiter der Rechtsabteilung der Wehrmacht war Lehmann direkt an der Ausarbeitung des berüchtigten „Nacht-und-Nebel“-Erlasses beteiligt gewesen, der am 7. Dezember 1941 von Keitel unterzeichnet worden war. Die Anordnung, die darauf abzielte, den Widerstand im besetzten Westeuropa zu unterdrücken, ermächtigte zur geheimen Überstellung mutmaßlicher Widerstandskämpfer nach Deutschland, wo ihr Verbleib und ihr Schicksal ihren Familien bewusst vorenthalten wurden. Etwa insgesamt 7.000 Menschen wurden auf Grundlage dieser Bestimmungen verhaftet. Spätere Zeugenaussagen in Nürnberg charakterisierten Lehmann als einen der Hauptarchitekten der endgültigen Fassung des Erlasses. Mit der Vorladung Lehmanns strebte Keitel Aussagen nicht nur über die Entstehung und die rechtliche Begründung des Erlasses an, sondern auch über die allgemeine Verwaltung der besetzten Gebiete und angebliche Verstöße gegen das Kriegsrecht durch beide Seiten. Diese Strategie diente unmittelbar Keitels Verteidigung gegen den Vorwurf, die Wehrmacht und das Oberkommando der Streitkräfte hätten systematisch gegen das Völkerrecht verstoßen. Letztendlich blieb sie erfolglos: Der Internationale Militärgerichtshof verwies auf Keitels Rolle bei der Erlassung krimineller Anordnungen, darunter das „Nacht-und-Nebel“-Dekret, befand ihn in allen vier Anklagepunkten für schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Er wurde am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet.
La livraison est optionnelle. Vous pouvez recourir au transporteur de votre choix. Le prix indiqué n’inclut ni le prix du lot, ni les frais de la maison de vente.