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Internierung japanischstämmiger Amerikaner (2) Plakate des Western Defense Command zur Ausweisung aus Los Angeles und Kings County (1942) – beide 14″ x 22″ Zwei Original-Plakate aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs im Format 14 x 22, herausgegeben von Generalleutnant J. L. DeWitt vom Western Defense Command und der Vierten Armee, Presidio von San Francisco, in denen die Zwangsumsiedlung japanischstämmiger Amerikaner aus zwei Gebieten Kaliforniens im Mai 1942 angeordnet wurde. Die erste, datiert auf den 3. Mai 1942, verkündet die „Zivilisten-Ausweisungsverordnung Nr. 32“ und ordnet an, dass „alle Personen japanischer Abstammung, sowohl Ausländer als auch Nicht-Ausländer,“ nach „12 Uhr mittags, P. W. T., am Samstag, dem 9. Mai 1942“ aus dem Teil von Los Angeles, der von der East Ninth Street (Olympic Boulevard), der Central Avenue, dem Adams Boulevard und der South Main Street begrenzt wird, auszuschließen sind. Ein verantwortliches Mitglied jeder Familie wird angewiesen, sich bei der Zivilkontrollstelle in der „Japanese Christian Church, 822 East 20th Street“, zu melden; diejenigen, die dieser Anordnung nicht nachkommen, werden gewarnt, dass sie „mit den im Gesetz Nr. 503 vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen haben“ und dass „japanische Ausländer unverzüglich festgenommen und interniert werden“. Die zweite Anordnung vom 6. Mai 1942, die die Überschriften des Western Defense Command, der Vierten Armee und der Wartime Civil Control Administration trägt, trägt den Titel „Anweisungen an alle Personen japanischer Abstammung, die im folgenden Gebiet leben“ und gilt für „den gesamten Kings County, im Bundesstaat Kalifornien“ im Rahmen der „Zivilausweisungsverordnung Nr. 45“. Es ordnet die Evakuierung „bis Mittwoch, den 13. Mai 1942, 12 Uhr mittags, P. W. T.“ an, weist Familien den Weg zur Zivilkontrollstelle im „Hanford Civic Auditorium“ und listet auf, was die Evakuierten zum Sammelzentrum mitbringen dürfen (Bettzeug und Wäsche, Toilettenartikel, zusätzliche Kleidung, Essgeschirr und „unverzichtbare persönliche Gegenstände“), wobei das Gepäck „auf das beschränkt ist, was von der einzelnen Person oder der Familiengruppe getragen werden kann“. Es heißt weiter: „Haustiere jeglicher Art sind nicht gestattet.“ Das zweite Plakat befindet sich in einer schützenden Plastikhülle. Es ist insgesamt in gutem Zustand, mit leichten Gebrauchsspuren an den Rändern, darunter einige kurze Risse. Am 19. Februar 1942, zehn Wochen nach Pearl Harbor, unterzeichnete Präsident Franklin D. Roosevelt die Executive Order 9066, die das Militär ermächtigte, Gebiete auszuweisen, aus denen „eine oder alle Personen ausgeschlossen werden können“. Generalleutnant John L. DeWitt, Befehlshaber des Western Defense Command, nutzte diese Befugnis, um die westlichen Teile von Washington, Oregon und Kalifornien sowie den Süden von Arizona zum Militärgebiet Nr. 1 zu erklären. Im März verlieh der Kongress seinen Anordnungen durch das Gesetz Nr. 503 Gesetzeskraft, wodurch deren Verletzung zu einem Bundesverbrechen wurde. Zwischen Ende März und August 1942 erließ DeWitt 108 Ausweisungsbefehle für Zivilisten, die jeweils einen einzelnen Bezirk betrafen und jeweils öffentlich als Flugblätter wie diese ausgehängt wurden. Die in den Befehlen verwendete Bezeichnung „Nicht-Ausländer“ bezog sich auf amerikanische Staatsbürger japanischer Abstammung. Die Bewohner hatten in der Regel nur wenige Tage Zeit, sich zu registrieren, ihre Angelegenheiten zu regeln und ihr Eigentum vor der Umsiedlung zu verkaufen, einzulagern oder anderen anzuvertrauen, wobei überstürzte Verkäufe oft schwere Verluste zur Folge hatten. Die meisten Evakuierten wurden zunächst in provisorische Sammelzentren gebracht, die von der „Wartime Civil Control Administration“ betrieben wurden, bevor sie in eines von zehn Umsiedlungszentren im Landesinneren verlegt wurden, die von der „War Relocation Authority“ verwaltet wurden. Einige wurden direkt in Umsiedlungslager gebracht. Insgesamt wurden rund 120.000 Menschen japanischer Abstammung von der Westküste umgesiedelt, etwa zwei Drittel davon waren US-Bürger. Im Fall „Korematsu gegen die Vereinigten Staaten“ (1944) bestätigte der Oberste Gerichtshof die vom Militär angeordnete Ausweisung japanischstämmiger Amerikaner aus bestimmten Gebieten. Jahrzehnte später kam die Kommission zur Umsiedlung und Internierung von Zivilisten in Kriegszeiten zu dem Schluss, dass diese Politik von „Rassenvorurteilen, Kriegshysterie und einem Versagen der politischen Führung“ getrieben gewesen sei. Im Jahr 1988 entschuldigte sich der „Civil Liberties Act“ offiziell im Namen der Nation und genehmigte Zahlungen in Höhe von 20.000 Dollar an berechtigte Überlebende.
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