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Zwei Anhänger aus Gelbgold (750) mit einem Buddha aus grünem Aventurin und einer geschnitzten Korallenkugel, die mit Gesichtern verziert ist. Gesamtbruttogewicht: 13,4 g. Koralle (Corallium spp.) (Corallidae spp.) (NR). Exemplar, das durch Polieren, Schneiden, Drehen oder Facettieren unterzogen wurde, das älter als 50 Jahre ist und weder unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) noch unter die Verordnung (EG) Nr. 338/97 vom 09.12.1996 noch unter das französische Umweltgesetzbuch fällt. Die kommerzielle Nutzung dieses Exemplars ist in der EU zulässig, da es sich nicht um Rohmaterial handelt, sondern um ein bearbeitetes Schmuckstück. Im Falle einer möglichen Ausfuhr obliegt es dem Zuschlagsempfänger, sich – vor jedem Kauf dieses korallenhaltigen Loses – bei den Zollbehörden des betreffenden Landes zu erkundigen, insbesondere wenn es sich um die Vereinigten Staaten handelt. Für die Ausfuhr aus der EU ist ein CITES-Reexport-Zertifikat erforderlich, dessen Kosten vom zukünftigen Käufer zu tragen sind.